Betrug bei Integrationstests? – Prozess wegen gewerbs- und bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern

Vier Männer und eine Frau im Alter zwischen 23 und 36 Jahren sind angeklagt, gewerbs- und bandenmäßig Ausländer eingeschleust zu haben. Ihnen wird weiterhin vorgeworfen, gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung und Beihilfe zum Erschleichen einer Einbürgerung begangen zu haben.
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Staatsanwaltschaft.Foto: iStock
Epoch Times3. Juli 2020

Vor dem Landgericht München I startet am Freitag der Prozess gegen eine mutmaßliche Schleuserbande, die im großen Stil bei Integrationstests betrogen haben soll.

Zwei Männer sollen dabei mehrere Komplizen als dauerhafte Testschreiber engagiert und unter falschen Identitäten und mit manipulierten Ausweisen immer wieder in Integrationskurse an verschiedenen Sprachschulen in ganz Deutschland geschickt haben. Teilweise sollen sie mehrere Tests pro Tag abgelegt haben. Sie schrieben sie für überwiegend aus dem Kosovo stammende Migranten, die laut Staatsanwaltschaft zwischen 2500 und 5000 Euro dafür zahlten. Die Tests sind beispielsweise Voraussetzung für eine Einbürgerung und die deutsche Staatsbürgerschaft oder für einen Aufenthaltstitel.

In dem Verfahren sind vier Männer und eine Frau im Alter zwischen 23 und 36 Jahren angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern sowie gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung und Beihilfe zum Erschleichen einer Einbürgerung vor.

BAMF: „Identitätstäuschungen bei den Prüfungen sind dem Bundesamt bekannt“

„Fälle von Identitätstäuschungen bei den Prüfungen sind dem Bundesamt bekannt“, sagte eine Sprecherin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Anfrage der dpa. Vorsätzliche, mit hoher krimineller Energie vorgenommene Fälle, bei denen Banden Ausweise nahezu professionell fälschen, seien aber sehr selten.

„Durch die gründlichen Kontrollen bei den Prüfungen fallen einfache Betrugsversuche sofort auf“, sagt die Sprecherin. Als Beispiel nennt sie, dass ein Teilnehmer sich den Ausweis eines anderen leiht. In der Regel seien diese Fälle aber nicht strafrechtlich relevant sondern führten nur zum Ausschluss von der Prüfung.

Laut BAMF erreichen 90 Prozent der Teilnehmer an Integrationskursen im Abschlusstest das geforderte Sprachniveau A2 oder B1. Der Anteil der Testteilnehmenden, die den Deutsch-Test mit einem der beiden Sprachniveaus abschließen, sei seit Jahren etwa auf gleichbleibendem Niveau. (dpa)



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