Gerichtsurteil: IS-Anhänger in Hessen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Der fünfte Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main sprach den 32-jährigen Walid D. schuldig, weil er sich kampfbereit beim IS in Syrien aufgehalten hatte.
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IS-Kämpfer im Irak: Die Terrormiliz hat sich zu dem Massaker in Paris bekannt.Foto:  Albaraka News/dpa
Epoch Times18. September 2019

Ein hessischer Anhänger des Islamischen Staats (IS) ist wegen Unterstützung der Dschihadistenmiliz zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der fünfte Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main sprach den 32-jährigen Walid D. schuldig, weil er sich kampfbereit beim IS in Syrien aufgehalten hatte, wie das OLG am Mittwoch mitteilte.

D. habe im Herbst 2013 den Entschluss gefasst, sich in Syrien dem IS als Kämpfer anzuschließen. Von Kassel aus sei er nach Reyhanli an der türkisch-syrischen Grenze gereist. Von dort sei er von Schleppern in ein sogenanntes Safehouse des IS gebracht worden, wo Neuankömmlinge von der Miliz auf Zuverlässigkeit geprüft worden seien.

Ende November 2013 sei ihm gestattet worden, bei seiner Familie in Kassel anzurufen. Dabei habe D. erfahren, dass sein Vater wenige Tage zuvor gestorben war. Er habe darum gebeten, dass Safehouse zu verlassen, um nach Kassel zurückzukehren. Am 2. Dezember flog D. von Istanbul nach Frankfurt am Main.

Das Verhalten des Angeklagten sei eine Unterstützung des IS, urteilte der Senat. Der Umstand, dass sich D. in Bereitschaft bei der Miliz aufhielt, sei für die Vereinigung objektiv nützlich gewesen. D. ist bereits vorbestraft. 2015 wurde er vom Landgericht Kassel wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Waffendelikten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. (afp)



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