IS-Mann von IS-Jennifer in Deutschland gelandet: Generalbundesanwalt klagt Tod von „Sklaven“-Mädchen (5) an

Der irakische Ehemann der deutschen IS-Frau Jennifer W. wurde am Mittwoch von Griechenland nach Frankfurt ausgeflogen. Dem ging ein Auslieferungsersuchen der Bundesanwaltschaft voraus. Gegen seine Ehefrau aus Lohne in Niedersachsen läuft derzeit ein IS-Prozess in München.
Titelbild
Ein Fahrzeugkonvoi mit Mitgliedern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bei Al-Rakka in Syrien.Foto: AP/Archiv/dpa
Epoch Times15. Oktober 2019

Flughafen Frankfurt/Main, 9. Oktober: Der irakische Staatsangehörige Taha A.-J. wird bei seiner Ankunft durch Beamte der  Zentralen Kriminalinspektion (ZKI) Oldenburg festgenommen. Dem voraus ging ein Auslieferungsersuchen der Bundesanwaltschaft. Der IS-Mann wurde von Griechenland zur Strafverfolgung nach Deutschland überstellt. Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs wurde bereits am 18. April 2019 ausgestellt. Am 12. September entschied ein griechisches Gericht in höchster Instanz die Überstellung nach Deutschland.

Ehemann von IS-Jennifer

Bei dem Iraker handelt es sich um den Ehemann der deutschen IS-Frau Jennifer W. aus Lohne (Niedersachsen), gegen die am 14. Dezember 2018 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München wegen Mordes durch Unterlassen, IS-Mitgliedschaft und Kriegsverbrechen erhoben worden war.

Ihr wird Mittäterschaft am Tod eines 5-jährigen Jesiden-Mädchens vorgeworfen, dass als Sklavin bei ihr und ihrem Mann lebte. Das Kind musste angekettet in der Sonne elendig verdursten. Als die Mutter des Mädchens nur noch weinte und weinte, hielt ihr Jennifer eine Pistole an den Kopf: „Wenn Du nicht aufhörst, werde ich Dich umbringen.“

Sklaven zu Islam und Vollschleier gezwungen

Dem Iraker Taha A.-J. werden Völkermorde und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, ebenso wie Kriegsverbrechen gegen Personen und Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft.

Taha A.-J. hatte sich noch vor dem März 2013 der Terror-Organisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen. Im Sommer 2015 kaufte er aus einer jesidischen Gefangenengruppe des IS eine Frau und deren fünfjährige Tochter und brachte sie mit nach Hause.

Beide hielten dort Mutter und Tochter fortan als Sklaven und versorgten sie nur unzureichend mit Lebensmitteln und Wasser. Der Beschuldigte untersagte beiden die eigene Religion auszuüben und zwang sie, zum Islam zu konvertieren, den Koran zu lesen sowie regelmäßig zu beten.“

(Markus Schmitt, Staatsanwalt beim BGH)

Auch musste die Mutter des Kindes beim Verlassen des Hauses  Vollschleier tragen, die 5-Jährige Kopftuch tragen. Zudem sollen die beiden von dem Iraker „mehrfach unter anderem auch heftig und zur Bestrafung“ geschlagen worden sein.

Der Tod der kleinen Ranja (5)

Im Sommer 2015 „bestrafte“ er das Mädchen wieder einmal. Als das Kind krank war, hatte es auf seiner Matratze eingenässt. Daraufhin kettete Taha A.-J. die 5-Jährige mit einem Kabel am Fenstergitter fest und überließ das Kind der sengenden Sonne, bis es qualvoll verdurstet war.

Die jesidische Mutter des Mädchens erinnert sich noch, dass das Kind an diesem Tag ein hellblaues Kleidchen getragen hatte. Barfuß hing die kleine Ranja da draußen bei 45 ° C. Braun war das Kabel, das der IS-Mann um ihre kleinen Hände und das Gitter geschlungen hatte. „Mama“, war ihr letztes Wort, dann nichts mehr.

(sm)

 



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