IS-Prozess in Düsseldorf: Propaganda, Mordaufruf und Anschlagspläne – Junger Syrer vor Gericht

Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht hat ein IS-Prozess begonnen. Einem jungen Syrer wird Unterstützung der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) vorgeworfen.
Titelbild
Ein Fahrzeugkonvoi mit Mitgliedern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bei Al-Rakka in Syrien.Foto: AP/Archiv/dpa
Epoch Times12. November 2019

Montag, 11. November: Vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat ein IS-Prozess begonnen. Angeklagt ist ein 18-jähriger Syrer, weil dieser sich als Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) betätigt haben soll.

Anschlagspläne und Mordaufruf

Laut Anklageschrift habe der Jugendliche über Messenger und das Internet sowohl mehrfach zum IS-Beitritt aufgerufen, als auch Gewalt- und Propagandavideos verbreitet haben. Außerdem lud er demnach Anleitungen für Anschlagsvorbereitungen herunter.

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wirft dem Angeklagten vor, im Alter von 16 und 17 Jahren von Mitte 2018 bis Februar 2019 in fünf Fällen über Messenger-Dienste gezielt für den Beitritt zum ‚IS‘, zum bewaffneten Jihad und in einem Fall zum Mord aufgerufen zu haben.“

(OLG Düsseldorf)

Zudem soll er im Internet „propagandistische Gewaltvideos verbreitet und diverse Anleitungen zur Begehung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten heruntergeladen haben“.

Im Konkreten hatte der Angeklagte sowohl seine Verlobte in Marokko als auch die Person S. in Syrien zur „Ableistung des Treueeides auf den Anführer des ‚IS‘ überzeugt“, wie die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf im September berichtete.

S. soll sich nach Aufforderung durch den Angeschuldigten bereit erklärt haben, als ‚Vertrauensbeweis‘ in Syrien einen ‚Ungläubigen‘ zu töten.“

(Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf)

Noch bevor S. den Mord ausführen konnte, konnte man ihn in Syrien festnehmen.

IS-Prozess: Urteil im Januar

Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt Jugendlicher war, ist die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen.

„Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren“, heißt es dazu, wobei das Urteil im Januar erwartet wird. (afp/sm)

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