IS-Rückkehrerin vor Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilt

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine IS-Rückkehrerin verurteilt. Die Richter verhängten gegen die 22-jährige Nasim A. eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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Das Urteil von Weimar ist umstritten.Foto: iStock
Epoch Times28. Mai 2021

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat eine IS-Rückkehrerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Die Richter sprachen die 22-jährige Nasim A. am Freitag wegen Mitgliedschaft in der als ausländische Terrorvereinigung eingestuften islamistischen Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS), Kriegsverbrechens gegen Eigentum und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig. Sie verhängten eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. (Az.: 5-2 OJs 24/19 – 4/20)

Der Senat sah als erwiesen an, dass die Angeklagte sich Ende 2014 als 16-Jährige in Syrien dem IS angeschlossen hatte. Dort heiratete sie ein Mitglied der Dinslakener Dschihadistengruppe Lohberger Brigade. Zusammen mit dem Mann soll sie ein Haus bewohnt haben, dessen rechtmäßige Inhaber vertrieben wurden. Zeitweise habe A. ein Sturmgewehr besessen.

Nach mehrmonatiger kurdischer Gefangenschaft setzte sich A. in die Türkei ab und wurde von dort nach Deutschland abgeschoben. Im November 2019 wurde sie bei ihrer Einreise am Frankfurter Flughafen festgenommen.

Verurteilt wurde A. nach Jugendstrafrecht, weil die Angeklagte laut OLG im maßgeblichen Tatzeitraum Jugendliche, später noch Heranwachsende war. Die Angeklagte habe ferner ein Teilgeständnis abgelegt und sich vom IS inzwischen distanziert. Zudem wurden die 14 Monate Untersuchungshaft angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (afp)



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