Nordrhein-Westfalen: Entführer von Maria H. vor Gericht

Ein Mann war mit einem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen jahrelang untergetaucht. Vergangenen Sommer kehrte Maria, heute 18, überraschend zurück. Ihr Begleiter steht nun vor Gericht.
Titelbild
Das Namensschild der damals verschwundenen Maria hängt an ihrer Zimmertür in der Wohnung ihrer Mutter.Foto: Patrick Seeger, Archiv/dpa
Epoch Times8. Mai 2019

Im Fall der mehr als fünf Jahre lang verschwundenen Maria aus Freiburg beginnt am Mittwoch (9.00 Uhr) der Prozess gegen den langjährigen Begleiter des Mädchens.

Der heute 58 Jahre alte Mann aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen muss sich vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Ihm werden Kindesentführung und sexueller Missbrauch der mittlerweile zurückgekehrten Maria zur Last gelegt.

Sexuell missbraucht

Er war der Anklage zufolge im Mai 2013 mit der damals 13-Jährigen ins Ausland gegangen, ohne dass deren Eltern von dem Plan wussten oder einverstanden waren. Zudem habe er das rund 40 Jahre jüngere Mädchen in mehr als 100 Fällen sexuell missbraucht.

Der Mann war im September vergangenen Jahres in Italien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden. Er sitzt in Untersuchungshaft.

Maria war zuvor überraschend zu ihrer Mutter nach Freiburg zurückgekehrt und hatte gegenüber der Polizei ausgesagt. Demnach war das Paar durch Europa gereist und hatte die vergangenen zwei Jahre gemeinsam in einer Wohnung auf Sizilien gelebt.

Maria H. jahrelang international gesucht

Die Polizei hatte den Mann mit einem internationalen Haftbefehl gesucht. Sie ging den Angaben zufolge weltweit mehr als 1000 Hinweisen nach. Zudem gab es Aufrufe im Internet und in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY – ungelöst“, jedoch ohne Erfolg.

Für den Strafprozess sind sieben Verhandlungstage geplant. Gehört werden sollen 15 Zeugen. Ein Urteil könnte es demnach Ende Juni geben (Az.: 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19).

Bis zu 10 Jahren Haft möglich

Bei Kindesentzug drohen laut Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Haft, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre. Zudem prüft das Gericht, ob anschließende Sicherungsverwahrung möglich ist.

Hiermit hat es einen psychiatrischen Gutachter beauftragt, der den Prozess begleiten wird. Maria und ihre Mutter sind den Angaben zufolge Nebenklägerinnen in dem Prozess, sie werden durch Rechtsanwälte vertreten. (dpa)



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