Kieler Landgericht sieht sich weiter nicht für „Maddie“-Verdächtigen zuständig

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Gerry und Kate McCann zeigen während einer Pressekonferenz im Juni 2007 ein Bild ihrer verschwundenen Tochter Maddie.Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times17. August 2020

Das Kieler Landgericht betrachtet sich auch für den neuen Antrag des deutschen Tatverdächtigen im Fall „Maddie“ auf vorzeitige Haftentlassung nach einem Drogendelikt als nicht zuständig. Es vertrete weiterhin die Auffassung, dass die Entscheidung durch die Richter des Landgerichts Braunschweig zu treffen sei, teilte das Gericht am Montag in der schleswig-holsteinischen Hauptstadt mit.

Einen Zuständigkeitsstreit zwischen den beiden Gerichten über den ersten Antrag des Verdächtigen Christian B. hatte im Juli der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Demnach waren die Braunschweiger Richter für diesen zuständig. B. zog den Antrag nach der Klärung durch den BGH zurück. Zwei Tage später reichte er nach Angaben seines Verteidigers aber einen neuen Antrag am Kieler Landgericht ein.

Dabei geht es um eine mögliche vorzeitige Entlassung aus der Haft nach einem Drogendelikt in Schleswig-Holstein, für die B. derzeit in Kiel im Gefängnis sitzt. Mit dem Fall des vor 13 Jahren in Portugal spurlos verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann hat die Angelegenheit nichts zu tun.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet den erheblich vorbestraften B. als Verdächtigen in dem weltweit mit großem Interesse verfolgten Kriminalfall und ermittelt gegen ihn wegen Mordverdachts. B. hielt sich früher regelmäßig in Portugal auf, wo er laut deutschen Ermittlern in Ferienanlagen und Hotels einbrach. Aus einer derartigen Anlage verschwand auch „Maddie“.

Unabhängig von der Entscheidung in der Drogensache steht für B. auch noch die Verbüßung einer siebenjährigen Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen in Portugal 2005 im Raum. Das Braunschweiger Landgericht verurteilte ihn im vergangenen Herbst entsprechend. Die Entscheidung dazu ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sie liegt derzeit beim BGH. Bis dahin gilt wegen dieser Angelegenheit weiterhin noch ein Untersuchungshaftbefehl. (afp)



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