Lebenslänglich für 53-Jährigen wegen Doppelmords an Frauen in Göttingen

Fast wäre seine Flucht schon in einem Zug zu Ende gewesen. Einen Tag nach seinem Mord an zwei Frauen in Göttingen auf offener Straße wird der Täter von Bahnmitarbeitern erkannt.
Titelbild
Gefängnis (Symbolbild).Foto: Arne Dedert/dpa
Epoch Times14. August 2020

Diese sperren ihn in einem Abteil ein, doch der Mann greift zum Nothammer, zertrümmert die Scheibe, springt am Bahnhof Elze bei Hildesheim aus dem Fenster und flieht weiter. Erst am späten Abend, eineinhalb Tage nach dem Verbrechen, nimmt ihn die Polizei in der Göttinger Innenstadt fest. Viele Menschen in Niedersachsen atmen auf. Am Freitag verurteilte das Landgericht Göttingen den 53-Jährigen wegen zweifachen Mordes und zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft. (Az.: 6 Ks 1/20)

Der Deutsche passte seine Ex-Freundin am 26. September vergangenen Jahres an deren Arbeitsplatz ab, einer Apotheke im Göttinger Stadtteil Grone. Er wusste, wann sie Mittagspause macht. Als die 44-Jährige herauskam, besprühte er sie mit Benzin, zündete sie an. Die Frau versuchte zu fliehen, doch der Mann rannte ihr nach. Dabei soll er gerufen haben: „Ich habe dich gewarnt, mich verlässt man nicht.“ Zeugen versuchten, die brennende Frau zu löschen und den Angreifer zu stoppen. Doch der stach auf das Opfer mehr als 20 Mal ein. Auch eine zur Hilfe eilende Arbeitskollegin attackierte der Mann. Die 57-Jährige starb kurz darauf im Krankenhaus. Zwei weitere Helfer verletzte er schwer.

„Plötzlich sah ich, dass eine Frau in Flammen stand und sie rannte – um die Kurve – brennend auf mich zu“, berichtete eine Helferin dem NDR. „Ich war auf dem Fahrrad und bin abgestiegen, um sie zu löschen.“ Dann sei der Mann angerannt gekommen, sie habe gedacht: „Oh Gott, der zündet sie wieder an. Der Mann rannte an mir vorbei mit einer dampfwalzenartigen Energie.“ Als er sich über sein Opfer beugte, habe sie versucht, ihn wegzuziehen. Der Angreifer aber habe sie sofort bemerkt, sei unter ihr weggetaucht. Mit seinem Messer verletzte er sie am Arm.

„Das war keine Spontan-Tat“, sagte der Vorsitzende Richter Tobias Jakubetz am Freitag. „Es war relativ gut vorbereitet.“ Mit Blick auf den Mord an der 44-Jährigen sagte er: „Sie wollten sie leiden lassen.“ Nach Überzeugung der Staatsanwalt tötete der 53-Jährige seine Ex-Freundin aus Wut. Er habe die Trennung nicht akzeptieren können. Schon die Beziehung sei „von Eifersucht und Besitzdenken geprägt“ gewesen, führte der Anwalt der Familie der Ex-Freundin aus.

Das Gericht stellte einem Sprecher zufolge zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine anschließende Sicherungsverwahrung wurde nicht angeordnet – anders als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Das Urteil nahm der 53-Jährige reglos auf, den Blick starr an die Wand hinter der Richterbank geheftet. Die Taten hatte er zuvor gestanden, aber angegeben, sich nicht erinnern zu können.

Schon früher hatte der 53-Jährige Gewaltverbrechen an Frauen begangen. Unter anderem wurde er nach einer Vergewaltigung 1992 in Göttingen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Zuvor war er als Heranwachsender schon zweimal wegen Vergewaltigung verurteilt worden. (dpa/sua)



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