Lebenslang für Kirgise aus Gunzenhausen – Zeuge: Kinder „wie ein Schwein“ abgeschlachtet und Ehefrau pervers zerstückelt

Im Prozess um einen Vierfachmord im fränkischen Gunzenhausen im Juni vergangenen Jahres hat das Landgericht Ansbach den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
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Epoch Times16. Mai 2019

Georg K. ermordete seine Frau und die drei gemeinsamen Kinder im Alter von drei bis neun Jahren, weil sich seine Frau kurz davor von ihm getrennt hatte. Davon zeigte sich das Gericht überzeugt.

Der Richter beschrieb den ursprünglich aus Kirgisistan stammenden Arbeiter als aufbrausend und aggressiv, er habe schon vor den Morden Frau und Kinder geschlagen.

Die angespannte familiäre Situation eskalierte demnach, als die Familie der Frau wegen neuer Schläge gegen die sieben und neun Jahre alten Söhne die Polizei alarmierte und die Ehefrau ein Kontaktverbot erwirkte. Außerdem habe sie nun die endgültige Trennung angekündigt.

Aufgrund der bereits mehrfach im Raum stehende Trennung habe der Angeklagte erkannt, dass diese nun endgültig sei, so der Richter.

Unserer Überzeugung nach hat er daraufhin die Bilanz seines Lebens gezogen.“

(Landgericht Ansbach)

Der Kirgise habe seine Frau und die Kinder als Besitz angesehen, erklärte der Richter weiter.

Die Familie gehört ihm. Sein Lebensmodell war aus seiner Sicht gescheitert.“

(Landgericht Ansbach)

Deshalb habe er seine zur Tatzeit am frühen Morgen noch im Bett liegende Frau und die Kinder erstochen. Dieser Tathergang war unstrittig.

Grausam die Familie ermordet

Der Vorsitzende Richter Claus Körner sagte, „ein unfassbares Verbrechen ist geschehen in Gunzenhausen.“ Der Schrecken eines Mordes könne nur durch mehrfachen Mord gesteigert würden, dieser Schrecken könne nur dadurch gesteigert werden, dass auch Kinder ermordet werden.

All das habe der Angeklagte gemacht.

Die ersten Zeugen am Tatort beschrieben eine verstörende Brutalität des Angeklagten bei der Tötung seiner Familie. Ein Zeuge sagte, der Mann habe seine Kinder „wie ein Schwein“ abgeschlachtet und die Ehefrau pervers zerstückelt.

Die Ehefrau hatte sich kurz vor der Tat von ihrem Mann getrennt und auch auf Anraten ihrer Familie die Scheidung angekündigt, weil er wiederholt die sieben und neun Jahre alten Söhne geschlagen hatte. Die Polizei verhängte ein Kontaktverbot, außerdem passte der Bruder der Ehefrau in der Wohnung in der Zeit nach der Trennung auf seine Schwester auf.

K. brach allerdings das Kontaktverbot und lockte seinen Schwager mit einer Finte für wenige Minuten aus der Wohnung – in dieser Zeit soll K. mit kurz vorher von ihm gekauften Messern die Morde begangen haben.

Nach dem psychiatrischen Gutachten war K. voll schuldfähig. Behauptungen, er habe im Vorfeld der Tat Stimmen gehört, seien nicht zu belegen. Allein durch den genau geplanten Ablauf der Tat sei dies nicht glaubwürdig, versicherte der Gutachter.

Prozess am Landgericht Ansbach

Der Prozess um den Vierfachmord im fränkischen Gunzenhausen im Juni vergangenen Jahres vor dem Landgericht Ansbach endete für den Angeklagten mit der Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Bei dem 31-Jährigen wurde am Mittwoch, 15. Mai, vom Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt, womit eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen ist.

Hierauf hatte die Verteidigung offenbar jedoch spekuliert.

K.s Verteidigerin formulierte zwar keine konkrete Strafmaßforderung – die Tat als solche werde „natürlich“ nicht bestritten -, sagte sie in ihrem Plädoyer, doch sie Anwältin forderte auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu verzichten.

Die Verteidigerin begründete dies damit, dass ihr Mandant seine Opfer nicht über einen längeren Zeitraum getötet habe, sondern dass sie schnell gestorben seien.

„Es spielt eine Rolle, dass das eine kurze Tat war“, sagte die Verteidigerin. Dabei räumte sie allerdings ein, für diese Forderung voraussichtlich kritisiert zu werden.

Das Gericht sah es jedoch anders und folgte mit dem Urteil auch der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft.

Wollte Täter der Verantwortung entfliehen?

Anders als die Staatsanwaltschaft geht der Richter allerdings davon aus, dass sich K. nach den Morden selbst das Leben nehmen wollte. Er war vom Balkon aus dem dritten Stock in die Tiefe gesprungen, hatte diesen Sprung aber schwer verletzt überlebt. Körner sagte, der Angeklagte sei in Selbsttötungsabsicht gesprungen.

Die Staatsanwaltschaft wollte dieser Variante jedoch nicht folgen. Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger erklärte davor in seinem Plädoyer, dass der Sprung kein Suizidversuch gewesen sei. Der Mann sei mit den Beinen zuerst und gezielt auf einen Grünstreifen gesprungen. Trotz der Höhe habe er sicher sein können, den Sprung zu überleben.

Damit unterscheiden sich Anklage und Gericht in der Bewertung der Tat, auch wenn das Strafmaß identisch ist.

Keine Familientragödie, sondern Mord aus Eitelkeit

Oberstaatsanwalt Schrotberger erklärte, es handele sich bei diesem Fall anders als in anderen Fällen mit Tötungsdelikten innerhalb einer Familie nicht um eine Familientragödie.

Eine Tragödie ist ein schicksalhafter Verlauf, wenn jemand nicht anders kann – das war hier nicht der Fall.“

(Michael Schrotberger, OStA)

K. habe geplant gehandelt wegen seiner verletzten Eitelkeit.

Die als Nebenkläger auftretenden Eltern der getöteten Frau, die Großeltern der getöteten Kinder, hatten sich im Wesentlichen der Forderung der Anklage angeschlossen.

Ihr Rechtsanwalt forderte außerdem ein Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro für seine Mandanten. Dieser Forderung folgte das Gericht.

(afp/sm)



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