Maria P. (19), Berlin: Geschwängert, erstochen und lebendig verbrannt – Verurteilter Ex-Freund wird in Türkei abgeschoben

Er wollte die Geburt seiner kleinen Tochter um jeden Preis verhindern und beging eine Tat, die an Grausamkeit kaum zu überbieten ist.
Titelbild
Am Tatort. Hier starben Maria P. (19) und ihre ungeborene Tochter.Foto: Screenshot Youtube
Epoch Times4. Juli 2019

Er hatte das Mädchen geschwängert. Dann verschleppte er mit einem Kumpanen zusammen seine im achten Monat hochschwangeren Ex-Freundin Maria P. in ein Waldstück in Adlershof im Südosten Berlins, schlug sie zusammen, stach ihr mit einem Brotmesser zweimal in den Bauch, überschüttete die 19-Jährige mit Benzin und verbrannte sie bei lebendigem Leib. Das war am späten Abend des 22. Januar 2015.

Der ausführende Täter: Eren T., 1995 in Deutschland geboren, türkische Staatsangehörigkeit, wohnhaft in Berlin-Neukölln. Sein Kumpel Daniel M. (20) plante die Tat mit und half bei der Ausführung.

Das Gericht war im Februar 2016 der Überzeugung, dass Eren T. die Geburt seiner Tochter unbedingt hatte verhindern wollen. Für das Verbrechen an dem Mädchen und dem ungeborenen Kind erhielt der zum Tatzeitpunkt wohl 19-Jährige mit 14 Jahren Jugendstrafe fast das höchstmögliche Strafmaß von 15 Jahren. Sein Neuköllner Kumpane erhielt dieselbe Strafe.

Will nicht in die Türkei, weil …

Laut Ausweisungsbescheid vom Juni 2018 sollte der junge Türke abgeschoben werden. In das Land, dessen Staatsbürgerschaft der 1995 in Berlin Geborene trägt.

Doch Eren T. klagte, begründete es damit, dass er ja in Deutschland aufgewachsen und sozialisiert worden sei. Außerdem spreche er kaum türkisch, sei integriert und weder besonders gefährlich noch wiederholungsgefährdet.

Muss in die Türkei, weil …

Nun sprach das Berliner Verwaltungsgericht ein Machtwort. In einer Mitteilung am Donnerstag, 4. Juli 2019, bestätigte es die Entscheidung der Ausländerbehörde, den türkischen Staatsangehörigen auszuweisen.

Auch das Gericht hatte eine Begründung vorzuweisen: Der weitere Aufenthalt in Deutschland gefährde die öffentliche Sicherheit und Ordnung. T. habe einen „überaus infamen“ Mord begangen und sei infolge einer abgebrochenen Ausbildung nicht vollständig integriert. Zudem sei ihm als kinderlosem und ledigem Mann die Ausweisung zumutbar, da er hinreichende Türkisch-Kenntnisse habe.

Eren T. kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. (afp/sm)



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