BGH-Urteil erwartet: Sind Justizbeamte für Mord eines Freigängers mitverantwortlich?

Zwei Justizvollzugsbeamte kämpfen vor dem BGH. Sie sollen sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben, weil sie einem Gefangenen Ausgang gewährten hatten und dieser dann zum Mörder wurde.
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Auf der Flucht vor der Polizei hatte ein Freigänger als Geisterfahrer einen Unfall verursacht. Eine 21-Jährige starb. Der BGH muss jetzt entscheiden, ob zwei JVA-Beamte mitschuldig waren.Foto: Klaus-Dieter Häring/dpa
Epoch Times25. September 2019

Der Bundesgerichtshof (BGH) steht heute vor der Frage, ob Justizvollzugsbeamte für Taten von Gefangenen im offenen Vollzug mitverantwortlich sein können.

In dem konkreten Fall geht es in Karlsruhe um einen Häftling, der immer wieder vor allem wegen Fahrens ohne Führerschein im Gefängnis gesessen hatte. Der Mann raste während seines Ausgangs im Januar 2015 als Geisterfahrer auf einer Bundesstraße beim hessischen Limburg in den Wagen einer jungen Frau. Die 21-Jährige starb. Der Häftling war mit einem gestohlenen Kennzeichen auf der Flucht vor der Polizei. Er wurde später wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. (2 StR 557/18)

Das Landgericht Limburg in Hessen hatte die beiden Beamten wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von jeweils neun Monaten verurteilt. Sie hätten ihre Pflichten verletzt und seien daher für den Tod der jungen Frau mitverantwortlich. Angesichts von 26 Verurteilungen hätten sie erkennen müssen, dass der Häftling unbelehrbar sei und daher neue Straftaten zu erwarten waren. Die beiden Justizvollzugsbeamten wollen mit Unterstützung ihres Dienstherren, dem rheinland-pfälzischen Justizministerium, mit der Revision die Aufhebung ihrer Verurteilung erreichen.

Von dem BGH-Urteil werden starke Auswirkungen auf den Strafvollzug erwartet. Seit der Verurteilung der Beamtin, die den Häftling von Wittlich in den offenen Vollzug nach Diez (beides Rheinland-Pfalz) verlegt hatte und ihres Kollegen, der dort für den Mann zuständig war, sei der offene Vollzug deutlich zurückgefahren worden. Nach Angaben des Ministeriums waren in diesem Jahr am 31. März 133 von 288 Plätzen im offenen Vollzug belegt. 2015 seien es noch 284 gewesen. Die Mitarbeiter hätten Angst vor möglicher Strafverfolgung, sagte ein Sprecher des Justizministeriums.

Ein Urteil kann heute bei der Hauptverhandlung aber auch später verkündet werden. (dpa)



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