Nach Messer-Mord in Donauwörth: Statt Abschiebung nun Psychiatrie – Pressekonferenz im Landratsamt

Die Messer-Attacke auf ein indisches Ehepaar durch einen afrikanischen Nachbarn beschäftigt die Behörden in Donauwörth.
Titelbild
Pressekonferenz im Landratsamt Donauwörth nach Messerattacke auf Ehepaar.Foto: Screenshot Youtube
Von 5. April 2019

Am 29. März, einem Freitagmorgen, gegen 7.15 Uhr, ereignete sich eine brutale Messerattacke auf ein Ehepaar mit indischer Abstammung in Donauwörth. Anwohner der Bahnhofstraße alarmierten die Polizei und schilderten, dass ein Schwarzafrikaner auf ein Ehepaar einschlage und auch ein Messer dabei habe.

Die Polizei traf vor Ort auf den Täter, nahm ihn fest. Das lebensgefährlich verletzte Ehepaar wurde in die Uniklinik Augsburg gebracht.

Während die Frau, Smita B. (43) stabilisiert werden konnte, verstarb ihr Ehemann Prashant B., ein 49-jähriger Airbus-Ingenieur und zweifacher Vater, kurz darauf. Wie der „BR“ berichtet, musste der 7-jährige Sohn des Paares offenbar den Mord an seinem Vater mit ansehen, die Tochter war bereits in der Schule.

Täter in Psychiatrie eingewiesen

Die Staatsanwaltschaft Augsburg teilte inzwischen mit, dass der Täter in eine Psychiatrie eingeliefert wurde. Wie der „BR“ schreibt, wurde einem vorläufigen Gutachten zufolge angenommen, dass der Afrikaner im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben soll.

Der einstweilige Unterbringungsbefehl lautet auf Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung und ersetzte den vorherigen Haftbefehl.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht nach Stand der jetzigen Erkenntnisse kein Zusammenhang zwischen der Messerattacke auf das Ehepaar und der drohenden Abschiebung des Mannes nach Guinea.

Der Täter und das Ehepaar hatten seit vielen Jahren als Nachbarn in dem Haus gelebt.

Pressekonferenz im Landratsamt

Während einer Pressekonferenz im Landratsamt Donauwörth wurde deutlich, dass der Täter auch im Landratsamt bekannt war, dort für Tumult sorgte, Hausverbot bekam und angezeigt wurde. Als Landrat Rößle darüber in der Pressekonferenz sprach, merkte man ihm die Anspannung an, auch, was schon vorher im Amt alles hätte passieren können:

Er hätte auch bei uns hier ausrasten können, die Mitarbeiter auch entsprechend angreifen …“

(Stefan Rößle, Landrat)

Wegen diesem und anderen Vorfällen wurde im Landratsamt ein Sicherheitsdienst eingestellt, weil es „immer wieder sehr sehr schwierige Vorfälle gab, gegen unsere Mitarbeiter“, schilderte Landrat Stefan Rößle, Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CSU in Bayern in der Pressekonferenz.

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Was über den Täter bekannt ist:

Der zur Tatzeit 33-jährige Mann aus Guinea, kam als unbegleiteter Minderjähriger im Juli 2001 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde im August 2001 bereits abgelehnt. Gegen den Bescheid wurde geklagt, die Klage wurde im August 2004 abgewiesen, der Westafrikaner stand vor der Abschiebung.

Doch daraus wurde nichts, weil er keine Papiere bei sich hatte, erklärte Johann Stark, Leiter des Ausländeramtes, die damalige Situation. Man versuchte über die Zentrale Ausländerbehörde in Dortmund ein Einreisepapier für Guinea zu besorgen, was sich länger hinauszögerte.

Zwischenzeitlich musste man den Aufenthalt dulden, so der Behördenleiter. Ebenfalls in diesem Zeitraum wurde der junge Mann Vater von Zwillingen (2008). Diese wurden als Schutzbedürftige anerkannt, was dem Abzuschiebenden ein Bleiberecht bescherte und nach der Beschaffung eines Reisepasses eine Aufenthaltserlaubnis erteilt (2012) – „aus humanitären Gründen“, so Stark.

Ausreisepflicht zum 20. März

2018 erfuhr man dann, dass der Mann zu seiner Familie keinen Kontakt mehr hatte und hohe Unterhaltsforderungen bestehen. Behördenleiter Stark führte dann am 21. Dezember ein Gespräch mit dem Mann über eine mögliche Nichtverlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis, die im Februar 2019 auszulief.

Dabei wurde klar, dass er zuvor wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss seinen Führerschein verlor, infolge dessen auch seinen Job. Auch schilderte der Mann, dass seit eineinhalb Jahren kein Kontakt zu seinen Kindern mehr bestand. Die Mutter der Kinder bestätigte dies und auch, dass keine finanzielle Zahlungen mehr stattfanden.

Daraufhin wurde die Aufenthaltserlaubnis abgelehnt, eine Ausreisepflicht zum 20. März gesetzt. Doch der Afrikaner war damit nicht einverstanden, wollte nicht ausreisen und einen Pass hatte er auch nicht mehr.

Tumult im Ausländeramt

Am 21. Februar kam es zu einem „massiven Zwischenfall“ im Landratsamt. Zuvor hatte der 33-Jährige den Behördenleiter gegen 11 Uhr angerufen und wollte Geld haben. Dieser erklärte ihm, dass es im Ausländeramt kein Geld gebe, es nicht für finanzielle Dinge zuständig sei. Er müsse zum Sozialamt gehen.

Gegen 12 Uhr ging der stille Alarm in einem Büro los, Behördenleiter Stark suchte die entsprechende Mitarbeiterin auf und fand den Mann aus Guinea vor: „Die Situation war ziemlich brisant und wäre fast eskaliert“, so Stark. Die Polizei wurde alarmiert und brachte den Mann hinaus, Anzeige wurde erstattet. Am 6. März konnte man ihn dazu bewegen, einen Einreiseantrag für Guinea auszufüllen.

Wenige Tage später geschah das Verbrechen.



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