Halle: Neun Jahre Haft für Missbrauch und versuchter Tötung einer Sechsjährigen

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Eine Brücke über die Saale in Halle.Foto: iStock
Epoch Times2. Juli 2021

Im Prozess um eine in Halle in Sachsen-Anhalt missbrauchte und in einen Fluss geworfene Sechsjährige ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Halle ordnete am Freitag zudem die Unterbringung des 25-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im vergangenen Dezember über ein angekipptes Fenster in die Parterrewohnung einer Familie eingedrungen war, das Mädchen in seinem Kinderzimmer aus dem Bett gehoben und mit dem Kind die Wohnung verlassen hatte. In einer Seitenstraße habe er das Mädchen anschließend missbraucht.

Dann sei er mit dem Mädchen auf dem Arm durch die Innenstadt von Halle bis zur Saale gelaufen. Dort versuchte er, die Sechsjährige mit einem Schal zu erdrosseln. Anschließend stieß er sie laut Urteil in die Saale, um sie zu töten und die vorangegangenen Straftaten zu verdecken. Zwei zufällig an dem Fluss laufende Männer hörten die Schreie des Kinds und retteten das Mädchen aus dem Wasser.

Wegen Pädophilie und leichter Intelligenzminderung vermindert steuerungsfähig

Das Gericht sprach den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kinds sowie gefährlicher Körperverletzung und Entziehung Minderjähriger schuldig. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht das umfassende Geständnis des Angeklagten.

Die Kammer kam nach einem psychiatrischen Gutachten zu dem Schluss, dass der Angeklagte aufgrund einer Pädophilie sowie einer leichten Intelligenzminderung im Zustand der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit gehandelt hatte.

Das Gericht ging außerdem davon aus, dass von dem Mann „weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden“. Deshalb sei seine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet worden.

Die Öffentlichkeit war zum Auftakt des Prozesses Anfang Juni nach der Anklageverlesung ausgeschlossen worden. Begründet wurde dies mit den schutzwürdigen Interessen von Beteiligten und den Persönlichkeitsrechten insbesondere des Opfers. (afp)



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