Oldenburg: 5.000 Euro Belohnung für Hinweise – REWE-Sicherheitsmann mit Beil niedergeschlagen und Markt beraubt

Offenbar wollten die beiden Verbrecher sich auf der Toilette für den geplanten Raub vorbereiten. Dann ging die Tür auf und der Sicherheitsmann stand vor ihnen ...
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Symbolbild.Foto: istockphoto/Berezko
Epoch Times17. Mai 2019

Als der 64-jährige Security-Mitarbeiter die Toiletten des Rewe-Marktes an der Hauptstraße in Oldenburg kontrollierte, traf er dort auf zwei verdächtige Männer, die ihn sofort angriffen.

Als sie dort von dem Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes überrascht wurden, hatten die Männer Pfefferspray unter anderem gegen den 64-Jährigen eingesetzt und ihm mit dem stumpfen Ende eines Beils mehrmals auf den Kopf geschlagen.“

(Polizeibericht)

Nachdem der Sicherheitsmann schwer verletzt auf dem Boden liegen blieb, machten sich die beiden Männer daran, den Markt auszurauben.

Anschließend flüchteten sie in unbekannte Richtung.

Die alarmierte Polizei leitete eine Großfahndung ein, der Wachmann wurde ins Krankenhaus gebracht.

Der Vorfall ereignete sich bereits am 6. April. Nun wurde eine Belohnung ausgesetzt, wie die Polizeiinspektion Oldenburg am 13. Mai berichtete. Dem Sicherheitsmann soll es demnach mittlerweile besser gehen, er soll sich auf dem Weg der Besserung befinden.

Die Polizei ermittelt wegen versuchten Mordes sowie schweren Raubes. Der Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, Johann Kühme, hat inzwischen eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Ermittlung der Täter führen.“

(Stephan Klatte, Polizeisprecher)

In einer ersten Polizeimeldung nach der Tat wurden die Täter als dunkel gekleidet, mit Sturmhauben maskiert, etwa 1,70 Meter groß und schlank beschrieben.

Die Polizei Oldenburg bittet um Hinweise unter Telefon 0441 / 790 – 4115.

Hinweis: Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. (sm)



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