Messerattacke in Ravensburg: „Paranoide halluzinatorische Psychose“ – Afghane nicht schuldfähig

Nein, eine Unrechtseinsicht habe der Mann nicht gehabt, als er auf zwei andere Asylbewerber losging. Statt einer Zelle wartet nun ein Platz in der Psychiatrie auf den 22-jährigen Afghanen.
Epoch Times29. März 2019

Eine „paranoide halluzinatorische Psychose“ soll den afghanischen Asylbewerber im September 2018 geleitet haben, in der Ravensburger Innenstadt drei Männer mit einem Messer anzugreifen und dabei schwer zu verletzten. Er habe demnach ohne Unrechtseinsicht gehandelt.

Der Mann sei daher nicht schuldfähig, erklärte das Schwurgerichtskammer des Landgerichts in der baden-württembergischen Stadt am Donnerstag. Er hatte die Tat im Prozess gestanden und angegeben, aus „Hass auf Araber“ gehandelt zu haben.

Nun soll der 22-Jährige in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Das Gericht folgte damit dem Sachverständigengutachten.

Bei der Tat hatte der junge Afghane auf zwei andere Asylbewerber eingestochen und auch einen Passanten, der den beiden Männern helfen wollte, verletzt. Der Angriff wurde vom Ravensburger Oberbürgermeister Daniel Rapp gestoppt, der den Mann aufforderte, das Messer nieder zu legen.

Das Gericht wertete die Taten als zweifachen versuchten Mord und versuchten Totschlag. Es stellte auch fest, dass es dem Angeklagten an Krankheits- und Behandlungseinsicht fehle. Während eines Aufenthalt in der Psychiatrie hatte er demnach die Einnahme von Medikamenten verweigert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(afp/sm)



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