Prozess, St. Pölten: Bewährung und Geldstrafe für Hausbesitzer – Körperverletzung gegen Einbrecher

Als sein Haus von Einbrechern heimgesucht wurde, schoss ein 66-jähriger Mann in St. Valentin zweimal auf die Männer und traf einen am Bein. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.
Titelbild
Ein Einbrecher blickt durch eine eingeschlagene Fensterscheibe (gestellte Szene).Foto: Daniel Maurer/Illustration/dpa
Epoch Times13. Dezember 2019

Im Februar 2019 bekam ein Hausbesitzer in St. Valentin im Bezirk Amstetten ungebetenen Besuch. Zwei Einbrecher hatten es auf das Haus des 66-Jährigen abgesehen. Nach einer Meldung von „Meinbezirk.at“ waren die Ganoven am 18. Februar, einem Montag, gegen 18.15 Uhr, in das Haus eingedrungen und vom Besitzer überrascht worden.

Zweimal schoss der ältere Herr mit einer nicht registrierten Pistole auf die Männer und traf einen von ihnen am Oberschenkel, bevor sie mit einem Fahrzeug flüchten konnten. Der Komplize ließ den Verletzten später aussteigen und flüchtete alleine weiter. Der Verletzte wurde von Zeugen gemeldet, Rettungswagen und Polizei kamen.

Prozess gegen Hausbesitzer

Am Mittwoch, 11. Dezember, stand der 66-Jährige dann wegen der Schüsse vor dem Landgericht in St. Pölten. Zwar berief sich der Angeklagte noch auf Notwehr, doch alles half nichts. Das Gericht verurteilte ihn wegen grob fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3.600 Euro.

Sein damaliges „Opfer“, ein 46-jähriger Kroate, sitzt seit Juli in Haft, wegen Einbruchsdiebstahls, 40 Monate. Diesem wurde ein Schmerzensgeld von 2.100 Euro zugesprochen, zahlbar durch den Hausbesitzer.

Unverständnis für Urteil

Der Fall sorgte für rege Entrüstung in den sozialen Medien. Nach Angaben von „OE24“ schrieb ein Facebook-User: „Wie traurig ist es, dass man sein Eigentum nicht verteidigen darf oder kann?“ Ein anderer schlug sarkastisch vor, den Einbrecher besser zu fragen, ob man ihm noch etwas bringen könne, ein Vesper oder so. (sm)

Im Video: Notwehr-Paragraph in Deutschland

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