Sechsfachmörder von Rot am See kommt in Psychiatrie – 15 Jahre Freiheitsstrafe

Der Sechsfachmörder von Rot am See wird in der Psychiatrie untergebracht. Das Landgericht Ellwangen ordnete am Freitag die Unterbringung des 27-jährigen Adrian S. an, außerdem verhängte es eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.
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Symbolbild.Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa
Epoch Times10. Juli 2020

Der Sechsfachmörder von Rot am See kommt in die Psychiatrie. Das Landgericht Ellwangen ordnete am Freitag die Unterbringung des 27-jährigen Adrian S. an, außerdem verhängte es eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen sechsfachen Mordes und zweifachen versuchten Mordes. S. hatte im Januar seine Eltern, zwei Halbgeschwister sowie Onkel und Tante erschossen.

S. bleibt vorerst in Untersuchungshaft. Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, kommt er dann in die Psychiatrie. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung und die Nebenkläger kündigten an, das Urteil zu prüfen. Dabei deuteten sie aber an, es womöglich zu akzeptieren.

So hoben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hervor, dass das Gericht den Plädoyers im Wesentlichen gefolgt ist. Unterschiede gab es nur bei der Haftdauer – während die Anklage lebenslänglich gefordert hatte, wollte die Verteidigung lediglich dreizehn Jahre.

Nebenkläger fordern lebenslänglich

Nur die als Nebenkläger auftretenden Angehörigen lehnten eine Unterbringung in der Psychiatrie ab und forderten lebenslänglich und eine anschließende Sicherungsverwahrung.

Der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg sagte, die Unterbringung diene nicht in erster Linie der Therapie des Angeklagten, sondern vielmehr dem Schutz der Allgemeinheit. „Der Angeklagte wird so lange in der Psychiatrie bleiben müssen, wie er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.“

Die Familie von S. hatte sich im Januar im Vorfeld der Beerdigung seiner Großmutter in Rot am See getroffen. Dabei schoss S. um sich und tötete die sechs Menschen. Der Fall sorgte bundesweit für Erschütterung. Als Motiv gab der von Anfang an geständige S. an, dass seine Mutter ihn misshandelt habe und vergiften wollte. Gutachten konnten dafür keinerlei Belege finden.

Der Vorsitzende Richter sagte, die Tat sei nur zu erklären als „die Tat eines psychisch schwer Erkrankten“. Deshalb greife hier auch eine verminderte Schuldfähigkeit. Der ganze Tatablauf sei „ein einziges Chaos“ gewesen, S. habe „auf alles geschossen, was sich bewegt hat“.

Das Gericht konnte nicht mehr feststellen, wie viele Schüsse er insgesamt abgab. Ab dem ersten Schuss bis zum finalen Kopfschuss für seine Mutter habe der ehemalige Student sich im psychischen Ausnahmezustand befunden. „Wir gehen davon aus, der Angeklagte war in diesem Zustand der Raserei, der Wut und des unbedingten Vernichtungswillens gegenüber seiner Mutter nicht mehr in der Lage, einen vernünftigen Gedanken zu fassen. Er hätte alles aus dem Weg geräumt, was ihm in den Weg gekommen wäre.“

Überdurchschnittlich intelligenter S. lebte bis zur Tat zurückgezogen

Wie der Richter weiter sagte, lebte der vom Gutachter als überdurchschnittlich intelligent eingestufte S. in den Jahren vor der Tat sehr zurückgezogen. Er habe nur für seinen Waffenschein nach außen Kontakt gehalten. Als möglichen Auslöser der psychischen Erkrankung nannte der Richter ein womöglich massiv gestörtes Sexualverhalten.

Am Rande des Verfahrens kritisierte der Vater von zwei Neffen des Angeklagten, die dieser am Tattag im Gegensatz zu ihrer erschossenen Mutter verschont hatte, über seine Rechtsanwältin das deutsche Waffenrecht. Es sei für ihn unerklärlich, warum jemand eine halbautomatische Waffe zu Hause haben dürfe.

In seinem Schlusswort vor dem Urteil versuchte S. Reue zum Ausdruck zu bringen. Vor allem die zwei seit den Morden traumatisierten minderjährigen Neffen sollten wissen, dass sie keine Angst vor ihm haben müssten. Er werde niemandem mehr etwas antun.

„Ich möchte mich bei allen Betroffenen entschuldigen“, sagte der geständige Todesschütze. „Es tut mir leid. Ich bereue, was ich getan habe, ich wünschte, ich hätte es nicht getan. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen.“ (afp)



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