Statistik Strafrecht: Über die Hälfte aller Ermittlungen wird eingestellt

4,9 Millionen "erledigte Fälle" wurden 2018 vom Statistischen Bundesamt registriert. Darunter waren 14,1 Prozent mehr Straftaten wegen sexuellen Missbrauchs.
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Anstieg der Strafverfahren um 1,7 Prozent, insgesamt 4,9 Millionen "erledigte Fälle".Foto: iStock
Epoch Times22. August 2019

Die Zahl der strafrechtlichen Ermittlungen durch Staatsanwaltschaften in Deutschland ist gestiegen. Insgesamt wurde 2018 in 4,9 Millionen sogenannten erledigten Fällen ermittelt, teilte das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mit. Verglichen mit 2017 waren das 1,7 Prozent mehr. Erledigte Fälle sind Straftaten, in denen es eine Anklage gibt oder in denen die Ermittlungen eingestellt wurden. Mehr als die Hälfte der Ermittlungen wird eingestellt.

Zu 81,6 Prozent wurden die Ermittlungen von Polizeidienststellen an die Staatsanwaltschaften übergeben. Die restlichen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden eingeleitet.

Rund ein Drittel der erledigten Strafverfahren waren Eigentums- und Vermögensdelikte. Dahinter folgten Straßenverkehrsdelikte mit 18 Prozent, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit (9,4 Prozent) sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (8,3 Prozent).

Der Zuwachs der Verfahren geht dabei nicht auf eine spezielle Deliktart zurück. Zwar stiegen die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um 14,1 Prozent, insgesamt machten diese Taten jedoch nur zwei Prozent aller staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren 2018 aus.

Die Eigentums- und Vermögensdelikte sanken um 2,8 Prozent. Da sie die häufigsten Delikte waren, wurde der Gesamtzuwachs insgesamt gedämpft.

Mehr als die Hälfte aller erledigten Verfahren wurde 2018 eingestellt. Häufigster Grund dafür war mangelnder Tatverdacht (28,4 Prozent). Nur 0,2 Prozent der Fälle wurden wegen Schuldunfähigkeit eingestellt.

20 Prozent der erledigten Fälle endeten mit einer Anklage oder einem Strafbefehlsantrag. 23,3 Prozent wurden an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben oder mit anderen Verfahren verbunden. (afp/sua)



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