Stiefvater wegen Mord an sechsjähriger Leonie erneut zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt

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Ein Gefängnis.Foto: iStock
Epoch Times25. Februar 2021

Im Prozess um den Tod der sechs Jahre alten Leonie aus Torgelow in Mecklenburg-Vorpommern hat das Landgericht Neubrandenburg den 29 Jahre alten Stiefvater erneut wegen Mordes durch Unterlassen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Er habe das Mädchen sterben lassen, um seine vorher begangenen Misshandlungen zu verbergen, urteilten die Richter am Donnerstag nach Angaben einer Gerichtssprecherin. Der Angeklagte wurde ebenfalls wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt.

Der Stiefvater war bereits im Januar 2020 vom Landgericht wegen Mordes zur Verdeckung einer Straftat zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des ersten Prozesses teilweise auf, weil die Begründung für die Mordmotive nicht ausreichend war, und ordnete eine neue Verhandlung an. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls eine lebenslange Gefängnisstrafe beantragt. Der Verteidiger hatte auf sechs Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert.

Gericht: Notarzt wurde erst alarmiert, als das Kind nicht mehr zu retten war

Nach den Erkenntnissen des Gerichts hat der Stiefvater das Mädchen im Januar 2019 derart misshandelt, dass es daran starb. Einen Notarzt alarmierte er erst, als das Kind nicht mehr zu retten war. Er soll auch den zwei Jahre alten Bruder Leonies misshandelt haben. Für das Gericht stand fest, dass der Angeklagte das Mädchen über einen längeren Zeitraum immer wieder mit Schlägen und Tritten malträtierte.

Bei der Obduktion des Kinds fanden Rechtsmediziner Spuren alter Verletzungen. Nach Auffassung einer Gutachterin starb Leonie letztlich durch eine Hirnblutung, die auf stumpfe Gewalt zurückzuführen war. Der Angeklagte hatte vor Gericht jegliche Misshandlung bestritten und angegeben, Leonie habe sich die Verletzungen bei einem Treppensturz zugezogen.

Leonies Mutter hatte nach Angaben eines Nebenklägers während des ersten Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit ihren Freund schwer belastet. Der Stiefvater habe an dem Tag, an dem Leonie starb, einen Notruf immer weiter hinausgezögert und ihr das Handy weggenommen und verhindert, dass sie einen Rettungswagen rief.

Mutter angeklagt, wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung

Die Mutter wurde inzwischen selbst wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung angeklagt. Allerdings entschied das Gericht noch nicht, ob und gegebenenfalls wann es zum Prozess kommt. (afp)



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