Strafanzeige statt Finderlohn: Raubgräber aus Sachsen-Anhalt zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt

3, 2, 1, ... Geldstrafe. Das Amtsgericht Merseburg hat einen Raubgräber aus Sachsen-Anhalt zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte zuvor mit einem Metalldetektor archäologische Funde entdeckt, unerlaubt ausgegraben und auf "Ebay" angeboten.
Schatzjäger mit Metalldetektor und Schaufel
Schatzjäger mit Metalldetektor und Schaufel. Das "Sondeln" erfreut sich wachsender Beliebtheit - ist aber illegal oder bedarf zumindest einer Genehmigung des jeweiligen Landesdenkmalamtes.Foto: iStock
Epoch Times22. September 2020

Ein Raubgräber aus Sachsen-Anhalt, der eine archäologisch interessante Bronzetasse im Internet verkaufen wollte, ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Merseburg sprach den Mann am Dienstag wegen Unterschlagung schuldig. Er muss 6000 Euro Strafe zahlen, wobei darin noch eine Vorstrafe einfloss, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Der Raubgräber hatte auf einem Feld bei Mücheln mit einer Sonde die Bronzetasse und dutzende Stücke von Pferdegeschirren ausgegraben, die mehr als 3000 Jahre alt sind und aus der späten Bronzezeit stammen. Er nahm die Teile mit nach Hause und bot sie auf der Internetplattform Ebay zum Kauf an. Dort fiel der Bronzeschatz einem Kenner auf, der Handel flog dadurch auf.

Denkmalschutz ist Landessache

§ 12 des Landesdenkmalgesetzes von Sachsen-Anhalt besagt: „Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes […] Denjenigen, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen, kann eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden, die sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes orientiert.“

Während der Denkmalschutz – einschließlich dem Schutz archäologischer Funde oder Genehmigung und Duldung von Sondengängern – den jeweiligen Bundesländern obliegt, ist der widerrechtliche Verkauf einer Sache deutschlandweit einheitlich geregelt.

Wer nicht rechtmäßiger Eigentümer ist, kann einem anderen nicht das Eigentum übertragen. Das heißt, auch nach einem Verkauf hat das jeweilige Landesamt gegebenenfalls Anspruch auf die Sache. Statt einem Finderlohn gibt es dann aber eher eine Anzeige und einen Gerichtsprozess. (ts/afp)



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