Strafbefehle und Anklage nach Antisemitismus in Burschenschaft „Normannia“

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Das Gericht hat die Urteile verkündet. (Symbolbild).Foto: Arne Dedert/dpa/dpa
Epoch Times14. Mai 2021

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach einem antisemitischen Vorfall in der Burschenschaft „Normannia“ eine Reihe von Verfahren abgeschlossen.

Gegen sechs von ursprünglich zehn Beschuldigten seien vom Jugendrichter des Amtsgerichts Heidelberg Freiheitsstrafen von zehn Monaten auf Bewährung sowie Geldstrafen in Höhe von 90 Tagessätzen verhängt worden, hieß es am Freitag.

Die Verurteilten hatten demnach im August im Verbindungshaus der Burschenschaft ein Mitglied einer anderen Heidelberger Studentenverbindung wegen dessen jüdischstämmiger Großmutter antisemitisch beleidigt und tätlich angegriffen. Dabei hätten sie mit Gürteln auf den Mann eingeschlagen und ihn mit Münzgeld beworfen.

Gegen vier weitere Beschuldigte seien die Verfahren eingestellt worden, weil ihre Tatbeteiligung nicht für eine Strafe ausreichend nachweisbar gewesen sei. Mehr als zehn weitere Verfahren wegen des Verdachts politisch motivierter Straftaten wie Volksverhetzung oder Holocaustleugnung seien eingestellt worden.

Dies liege daran, dass entweder ein Strafantrag des jeweils Geschädigten gefehlt habe oder nicht festgestellt werden konnte, dass die Vorfälle in der Öffentlichkeit stattfanden.

Darüber hinaus sei gegen einen Burschenschaftler eine Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung in Form von 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verhängt worden. Der Mann soll im Verbindungshaus einer anderen Studentenverbindung an einer Schlägerei beteiligt gewesen sein. (afp)



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