Trotz Einbruch und illegalem Waffenbesitz auf freiem Fuß: Islamistischer Gefährder jetzt endlich festgenommen

Zweimal ist ein als islamistischer Gefährder eingestufter Mann bei der Polizei auffällig geworden. In Haft kam er allerdings nie. Nun wurde der aus Tschetschenien stammende Mann erneut festgenommen und kommt vor den Haftrichter.
Titelbild
Die Polizei fand bei dem Mann bereits im April eine Pistole mit Schalldämpfer und Munition. Symbolbild: Guido KirchnerFoto: Guido Kirchner/dpa
Epoch Times14. Juni 2019

Ein mutmaßlicher islamistischer Gefährder ist am Donnerstagabend in Mönchengladbach festgenommen worden. Das bestätigte ein Sprecher der Polizei.

Der Mann hatte sich laut Polizei seinen Auflagen folgend auf einer Polizeiwache in Mönchengladbach gemeldet. Der Mann sollte einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.

Auflagenverstoß

Er sei in den vergangenen 14 Tagen nicht in seiner Wohnung angetroffen worden und habe damit gegen eine Auflage verstoßen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf.

Zuerst hatte „Spiegel online“ über die Festnahme berichtet. Der Mann stammt aus Tschetschenien und ist seit längerem im Visier der Ermittler. Schon zweimal war er vor seiner Festnahme auffällig geworden, in beiden Fällen blieb er von Haft verschont.

Pistole mit Schalldämpfer und Munition entdeckt

Im April hatten Ermittler bei dem Mann eine Pistole mit Schalldämpfer und Munition entdeckt. Der Haftrichter setzte ihn aber wieder auf freien Fuß, weil er einen festen Wohnsitz habe und keine Fluchtgefahr bestehe.

Schon seit längerem wird gegen den Islamisten wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt, weil er auf einem Foto mit einem Sturmgewehr der Marke Kalaschnikow zu sehen ist.

Wenige Wochen nach dem Waffenfund in seiner Wohnung war der 31-Jährige nachts bei dem Versuch festgenommen worden, die Haustür eines Mehrfamilienhauses aufzubrechen.

Einbruch nur als Sachbeschädigung eingestuft

Auch das führte nicht zur Haft: Ein Haftrichter stufte die Manipulationen an der Haustür als Sachbeschädigung ein. Eine Sachbeschädigung rechtfertige keine Inhaftierung.

Nach Angaben des „Spiegel“ war der Mann 2004 vermutlich aus Tschetschenien nach Deutschland gekommen und seither mehrfach straffällig geworden.

Obwohl sein Asylantrag bereits nach einem Jahr abgelehnt worden sei, könne er nicht abgeschoben werden. Nach Auskunft der russischen Behörden ist er dort unbekannt. Die deutschen Behörden bekämen keine Passersatzpapiere für ihn. (dpa)



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