Urteil gegen Hauptbeschuldigte in Missbrauchskomplex Münster fällt am Dienstag

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Einer der Angeklagten im Missbrauchskomplex Münster, am 12. November 2020 in einem Gerichtssaal.Foto: ROLF VENNENBERND/POOL/AFP via Getty Images
Epoch Times2. Juli 2021

In dem als Hauptprozess geltenden Verfahren im Missbrauchskomplex Münster wird für Dienstag das Urteil vor dem Landgericht der westfälischen Stadt erwartet. Vier Männer müssen sich seit November unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Die Mutter des Hauptbeschuldigten Adrian V. sitzt wegen des Verdachts auf Beihilfe ebenfalls auf der Anklagebank.

Der 28-jährige V. aus Münster soll gemeinsam mit anderen Männern teilweise über Tage hinweg Kinder in einer Gartenlaube schwer sexuell missbraucht haben. Die Taten, die zwischen Ende 2018 und März 2019 begangen worden sein sollen, soll V. gefilmt oder fotografiert und die Aufnahmen im Darknet verbreitet haben. Als Hauptopfer gilt der zur Tatzeit neun- beziehungsweise zehnjährige Sohn seiner Lebensgefährtin.

Bei den weiteren Angeklagten handelt es sich um einen 31-Jährigen aus Staufenberg bei Gießen, einen 36 Jahre alten Mann aus Hannover sowie um einen 43-Jährigen aus dem brandenburgischen Schorfheide. Neben schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern werden ihnen Vergewaltigung sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Jungen sollen die Männer mit KO-Tropfen gefügig gemacht haben.

Die 46 Jahre alte Mutter des mutmaßlichen Haupttäters soll laut Anklagevorwurf von den Taten gewusst haben. Ihrem Sohn soll sie den Schlüssel für ihre Gartenlaube überlassen und „dabei den sexuellen Missbrauch der Kinder durch die Beschuldigten in Kauf genommen“ haben.

Die Staatsanwaltschaft forderte hohe Haftstrafen für die Beschuldigten. Im Fall des Hauptangeklagten V. plädierte die Anklage auf 14 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in 32 Fällen. Auch für die drei weiteren angeklagten Männer forderte die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen zwischen zehn und zwölf Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Im Fall der 46-jährigen Mutter des Hauptbeschuldigten plädierte die Anklage wegen Beihilfe zu schwerem sexuellem Kindesmissbrauch auf sechs Jahre Haft. Die Verteidiger der Frau beantragten hingegen einen Freispruch. Die Nebenklage, die als Vertretung der Opfer auftritt, schloss sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Derzeit befinden sich die Beschuldigten in Untersuchungshaft.

Der Missbrauchskomplex Münster wurde im Juni vergangenen Jahres bekannt. Der Tatverdacht stützt sich unter anderem auf etwa 30 Stunden lange Aufzeichnungen einer Videokamera, die in der Gartenlaube in Münster installiert war. Bei Durchsuchungen wurden zahlreiche Datenträger und Festplatten mit kinderpornografischem Material beschlagnahmt.

Bei der noch laufenden Auswertung der Beweismittel geraten immer wieder neue Tatverdächtige aus ganz Deutschland ins Visier der Ermittler. Zuletzt stellte sich nach einer Öffentlichkeitsfahndung ein 37-Jähriger aus Berlin, der auf mehreren beschlagnahmten Bildern und Videos von schwerem sexuellen Kindesmissbrauchs zu sehen war.

Neben dem Hauptprozess laufen derzeit noch weitere Verfahren gegen Tatverdächtige im Missbrauchskomplex. Im ersten Prozess im November wurde ein 53-Jähriger aus Norderstedt in Schleswig-Holstein zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. In Dresden wurde im Januar gegen einen 55-Jährigen Anklage erhoben.

Der Komplex Münster ist eine von drei großen Missbrauchsserien, denen die Ermittler in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren auf die Spur kamen. Zuvor lösten bereits der jahrelang unentdeckt gebliebene Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde und der Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach bundesweit Entsetzen aus. (afp)



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