Urteil im Prozess um Schüsse auf Rockerboss erwartet

In einer Sommernacht auf St. Pauli werden auf eine Limousine fünf Schüsse abgeben. Der Fahrer ist ein Rockerboss, der dem Tod nur knapp entkommt. Nun wird das Landgericht Hamburg endgültig über den Fall - wohl ein Racheakt - entscheiden.
Titelbild
In der Nacht zum 27. August 2018 waren fünf Schüsse auf einen Hells-Angels-Boss abgegeben worden, als dieser vor einer Ampel am Hamburger Millerntor halten musste.Foto: Mücahid Güler/dpa/dpa
Epoch Times23. April 2020

Im Hamburger Prozess um die beinahe tödlichen Schüsse auf einen Rockerboss auf St. Pauli wird heute (13.00 Uhr) ein Urteil erwartet.

Für die drei Angeklagten, einen 29-Jährigen, seinen 73 Jahre alten Vater und einen 27-Jährigen, hatte die Staatsanwaltschaft wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung lange Haftstrafen gefordert. Für den Hauptangeklagten beantragte die Behörde lebenslang.

Die Tat

In der Nacht zum 27. August 2018 waren fünf Schüsse auf einen Hells-Angels-Boss abgegeben worden, als dieser mit seinem Bentley vor einer Ampel am Hamburger Millerntor halten musste. Der damals 38-Jährige wurde lebensgefährlich an Kopf und Oberkörper verletzt und ist seitdem querschnittsgelähmt. Die Tat soll ein Racheakt gewesen sein. Gut zwei Jahre zuvor waren der heute 29 Jahre alte Hauptangeklagte und dessen Freundin Opfer eines ähnlich heimtückischen Überfalls im Stadtteil Schnelsen geworden. Dabei hatten die beiden Deutschen schwere Schussverletzungen erlitten.

Verteidigung plädiert für geringe Strafen

Nach dem Willen der Verteidigung soll der Hauptangeklagte nur wegen Beihilfe, aber nicht wegen Mittäterschaft bei einem versuchten Mord verurteilt werden. Er soll den Schützen aus dem Gefängnis heraus mit der Tat beauftragt haben. Für den Vater des Hauptangeklagten plädierte die Verteidigung auf Freispruch. Der dritte Angeklagte, der mutmaßliche Schütze aus Bulgarien, soll nach dem Willen seines Verteidigers sechs Jahre Haft bekommen und in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden.

Wegen eines Rechenfehlers muss der bereits im Juni 2019 beendete Prozess ein zweites Mal aufgerollt werden. Die zuständige Strafkammer hatte die schriftliche Urteilsbegründung einen Tag zu spät auf der Geschäftsstelle des Gerichts vorgelegt. (dpa)



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