Tödlicher U-Bahnstoß: Täter zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt – Staatsanwaltschaft kündigt Revision an

Genau sieben Monate nach einem tödlichen Stoß vor eine Berliner U-Bahn ist ein 27-Jähriger wegen versuchter Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren und drei Monaten in Haft verurteilt worden.
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Symbolbild.Foto: istockphoto/DirkRietschel
Epoch Times29. Mai 2020

Genau sieben Monate nach einem tödlichen Stoß vor eine Berliner U-Bahn ist ein 27-Jähriger wegen versuchter Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren und drei Monaten in Haft verurteilt worden. Mit ihrem Urteil wich die Kammer des Berliner Landgerichts am Freitag deutlich von der Forderung der Staatsanwaltschaft ab, die eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes gefordert hatte.

Der Vorsitzende Richter Thomas Groß zeigte sich zwar davon überzeugt, dass Zakaria L. das 30-jährige Opfer am 29. Oktober 2019 nach einem Streit um Drogen im U-Bahnhof Kottbusser Tor auf die Gleise gestoßen habe. Das Gericht erkannt aber keinen Tötungsvorsatz. Der Konflikt war zum Zeitpunkt der Tat nach Auffassung des Gerichts bereits beendet, so dass sich das Opfer keiner Gefahr mehr bewusst war, als es gestoßen wurde. Der 30-Jährige wurde im Gleis von einer U-Bahn erfasst und starb.

Gericht konnte keinen Tötungsvorsatz erkennen

Die Staatsanwaltschaft wertete dies als heimtückische Tat. Die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. „Keine Frage: Er will ihm in irgendeiner Weise wehtun“, sagte Groß zu L.s damaligem Motiv. Der Vorsitzende Richter betonte jedoch, die Kammer habe sich keine Überzeugung verschaffen können, dass L. etwas von der einfahrenden U-Bahn mitbekommen habe. Deswegen konnte das Gericht keinen Tötungsvorsatz erkennen. Denn der bloße Stoß auf das Gleisbett stelle nicht zwangsläufig einen Tötungsvorsatz dar.

Das Gericht verurteilte L. zudem nur wegen des Versuchs einer Körperverletzung, weil auch die Obduktion nicht mehr habe feststellen können, ob bereits der Stoß zu einer Verletzung geführt habe. Als Beweise konnten die Richter zahlreiche Videoaufnahmen des U-Bahnhofs verwenden.

Täter zum Besuch einer Entziehungsanstalt verurteilt

Auch wurde an einer Bierflasche am Tatort L.s DNA entdeckt. Darauf war laut Groß zu erkennen, dass L. kurz vor der Tat betrunken war und womöglich auch andere Drogen genommen hatte. L. wurde auch zum Besuch einer Entziehungsanstalt verurteilt.

Der Angeklagte wurde nach dem Verbrechen vom 29. Oktober erst nach mehrtägigen Ermittlungen in der Drogenszene rund um den Bahnhof im Stadtteil Kreuzberg gefasst. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, sie werde in Revision gehen.

(afp)



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