US-Gericht stoppt erste geplante Hinrichtung auf Bundesebene seit 17 Jahren

Ein US-Gericht hat die erste Hinrichtung seit 17 Jahren auf Bundesebene vorerst ausgesetzt. Der Täter war 1999 wegen der Ermordung eines Ehepaares und dessen achtjähriger Tochter zum Tode verurteilt worden.
Titelbild
Gefangene sitzen oft jahrelang in Todeszellen.Foto: iStock
Epoch Times12. Juli 2020

Die zuständige Richterin am Bundesgericht in Indiana, Jane Magnus-Stinson, ordnete am Freitag (Ortszeit) aufgrund der Corona-Pandemie die Verschiebung der Hinrichtung von Daniel Lee an.

Zuvor hatten Angehörige von Lees Mordopfern erklärt, wegen SARS-CoV-2 eine Anreise zu der Hinrichtung zu fürchten. Das US-Justizministerium legte Berufung gegen die Gerichtsentscheidung ein.

Die Hinrichtung des 47-jährigen Lee per Giftspritze war ursprünglich für den kommenden Montag angesetzt. Lee war 1999 wegen der Ermordung eines Ehepaares und dessen achtjähriger Tochter zum Tode verurteilt worden.

Angehörige der Mordopfer, darunter die Großmutter des achtjährigen Mädchens, hatten diese Woche mit Blick auf die Gesundheitsgefährdung durch die Corona-Krise eine Verschiebung der Hinrichtung beantragt. Dem gab die Richterin Magnus-Stinson statt.

Zwar hätten die Öffentlichkeit und die Regierung ein „Interesse in der pünktlichen und ordentlichen Vollstreckung des Todesurteils von Herrn Lee“, erklärte sie. Die Öffentlichkeit habe jedoch gleichermaßen ein Interesse daran, dass die „Opfer eines Verbrechens mit Fairness und Respekt“ behandelt würden.

Das Justizministerium pochte auf eine Vollstreckung des Todesurteils zum geplanten Termin und kündigte an, die Gerichtsentscheidung anzufechten.

Lees Hinrichtung wäre die erste auf US-Bundesebene seit dem Jahr 2003. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat in diesem Sommer noch drei weitere ähnliche Exekutionen vorgesehen. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion