Verfahren eingestellt: Schweizer Sportlerin brach Silvester-Grapscher die Nase

Die Staatsanwaltschaft erkannte Notwehr in dem Faustschlag einer jungen Frau, die einem Silvester-Grapscher in Wien die Nase brach. Doch es gab noch eine weitere Überraschung ...
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Symbolbild.Foto: istockphoto/Dmitry Fisher
Von 10. April 2019

Als der Grapscher die Schweizer Touristin zu Silvester in Wien an den Hintern packte, drehte sich die junge Frau (21) um und schlug reflexartig zu – mit durchschlagendem Erfolg.

Dabei hatte der 20-Jährige laut Zeugenaussagen gleich mehreren Frauen am Rathausplatz an den Hintern gefasst. Doch gegen 1.30 Uhr geriet er an die „Richtige“: Die junge Schweizerin, eine Wintersport-Athletin aus Genf, die mit drei Freundinnen Silvester in Wien feierte, drehte sich um, holte reflexartig aus und brach dem jungen Afghanen die Nase.

Hilfe für Grapsch-Opfer angeboten

Der Fall und die Anzeige gegen die junge Frau hatten für viel Furore in Österreich gesorgt. Mehrfach wurde angeboten, die Kosten für eine mögliche Strafe zu übernehmen, wie beispielsweise von der Schweizer FDP-nahen Jungpartei die „Jungfreisinnigen Schweiz“, berichtete damals „20 Minuten“.

Wir begrüßen und unterstützen ihre Zivilcourage und haben uns daher dazu entschieden, der Frau anzubieten, eine allfällige Buße zu übernehmen. (…) Wir möchten ein Zeichen setzen, dass sich Frauen auch in Zukunft trauen, sich bei sexueller Belästigung zu wehren und nicht aus Angst wegen einer Strafanzeige auf eine Reaktion verzichten.“

(Jessica Brestel, Vize-Präsidentin der „jfs“)

Auch der Unternehmer und Politiker der Schweizerischen Volkspartei (SVP), Christoph Blocher (Online-Sendung „Teleblocher“), wollte eine mögliche Strafe für die Frau bezahlen. Der 78-Jährige, der mit zehn Geschwistern in einer Pfarrfamilie aufwuchs, sagte: „Wie soll sich denn so eine Person sonst wehren, wenn sie nicht mal das tun kann.“

Auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache bot aus Richtung der FPÖ Hilfe an und kommentierte einen Zeitungsartikel zu dem Fall: „Sonst übernehmen auch wir gerne die Strafe für das Grapsch-Opfer, wenn es zu so einer unverständlichen Entscheidung kommen sollte.“

Die Staatsanwaltschaft informiert

Doch dazu kam es nicht.

Nun teilte die Staatsanwaltschaft der österreichischen Nachrichtenagentur APA mit, dass das Verfahren gegen die junge Frau eingestellt wurde, wie „Vienna.at“ berichtet:

Der Frau wurde gerechtfertigte Notwehr zugebilligt.“

Sie habe in angemessener Weise einen Angriff auf ihre sexuelle Selbstbestimmung abwehren wollen.

Allerdings gab es auch eine weitere Überraschung in dem Fall: Auch das Verfahren gegen den Afghanen wurde eingestellt, da die Schweizerin ihn nicht zweifelsfrei wiedererkennen und somit die sexuelle Belästigung „nicht mit der erforderlichen Sicherheit“ festgestellt werden konnte.

 



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