Zell am See: Toter junger Mann auf Spielplatz entdeckt – Verdächtiger beim Hauptbahnhof Salzburg festgenommen

Als Passanten an einem Vormittag im September auf einem Spielplatz einen leblosen jungen Mann entdeckten, alarmierten sie die Polizei.
Titelbild
Panorama: Zell am See, Salzburger Land, Österreich (Symbolbild).Foto: istockphoto/steffiiiii
Epoch Times30. September 2019

Am Abend des 26. September wurde im Salzburger Stadtgebiet beim Hauptbahnhof ein 19-jähriger Afghane festgenommen. Der Verhaftung des jungen Migranten gingen intensive Ermittlungen und die Auswertung der Tatortspuren eines Kriminalfalls vom Vormittag des 22. Septembers in Zell am See voraus.

Bei dem 19-Jährigen handelt es sich laut Landespolizeidirektion Salzburg um den engen Bekannten eines ebenfalls 19-jährigen Afghanen, der im Bereich eines Spielplatzes nahe dem Schüttbach im Stadtzentrum von Zell am See, rund 90 Autokilometer in südlicher Richtung entfernt,  tot aufgefunden wurde. Passanten hatten die Polizei von der leblosen Person informiert.

Der herbeigerufene Notarzt konnte nur mehr den Tod des 19-jährigen Afghanen feststellen. Da sich offensichtlich keine Hinweise auf Fremdverschulden ergaben, eine eindeutige Todesursache jedoch nicht festgestellt werden konnte, ordnete die Staatsanwaltschaft Salzburg die Obduktion des 19-Jährigen an.“

(Polizeibericht)

Die Obduktion des Leichnams fand am Nachmittag des 25. September 2019 im Gerichtsmedizinischen Institut Salzburg statt. Dort habe man als Todesursache eine Gewalteinwirkung gegen den Hals festgestellt, hieß es weiter.

Das Landeskriminalamt nahm unverzüglich mit Unterstützung der Polizeiinspektion Zell am See die Ermittlungen auf und fand heraus, dass die beiden eng befreundeten jungen Männer aus einem nur wenige Hundert Meter vom Tatort entfernten Asylheim in der Tatnacht gemeinsam in Zell am See unterwegs waren, berichtet die „Krone“.

Dabei wohnte der Tatverdächtige laut „Krone“ nicht dauerhaft im Asylheim, sondern war immer wieder mal unterwegs, wie es hieß. Der junge Afghane mit humanitärem Bleiberecht bestreitet eine Tatbeteiligung und auch seine Anwesenheit am Tatort. Er habe sich an jenem Samstagabend von dem Landsmann in der Nähe der Unterkunft verabschiedet und den Abend nicht gemeinsam mit ihm verbracht.

Laut Polizei gab es jedoch keine Hinweise auf eine Drittbeteiligung, weshalb der Haftbefehl auch auf Mordverdacht ausgestellt war.

Es wird weiter ermittelt, Personen werden befragt, Spuren ausgewertet und auch das chemisch-toxikologische Gutachten steht noch aus. (sm)



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