Freiburger Gruppenvergewaltigung: Drei Syrer bisher freigelassen – noch acht Angeklagte übrig

Die Haftbefehle gegen die beiden 21-Jährigen Muhanad M. und Ayham A.R. wurden am Donnerstag aufgehoben, wie das Landgericht Freiburg mitteilte. Die Jugendkammer sehe bei ihnen keinen dringenden Tatverdacht der Vergewaltigung.
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Der Prozess um die Gruppenvergewaltigung vor einer Freiburger Diskothek wird mit einer Vernehmung der Angeklagten fortgesetzt.Foto: Patrick Seeger/dpa
Epoch Times26. September 2019

Im Prozess um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung in Freiburg sind zwei weitere Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Haftbefehle gegen die beiden 21-jährigen Syrer Muhanad M. und Ayham A.R. wurden am Donnerstag aufgehoben, wie das Landgericht Freiburg mitteilte. Die Jugendkammer sehe bei ihnen keinen dringenden Tatverdacht der Vergewaltigung.

Von elf Angeklagten befinden sich damit noch acht in Haft. Bereits am Mittwoch war der syrische Angeklagte Kosay A. aus der Haft entlassen worden. Die Verteidiger der am Donnerstag entlassenen 21-Jährigen beantragten am Mittwoch bereits die Aufhebung ihrer Haftbefehle. Gegen die drei Männer, die nun in Freiheit sind, werde der Prozess jedoch unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung weitergeführt.

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In der ursprünglichen Anklage war den elf Angeklagten vorgeworfen worden, im Oktober vergangenen Jahres eine junge Frau in einer Diskothek im Freiburger Industriegebiet mit Hilfe von Drogen gefügig gemacht und in einem nahen Wäldchen gemeinschaftlich vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft legte den Männern – acht Syrer zwischen 19 und 30 Jahren, ein 23-jähriger Iraker, ein 18-jähriger Algerier und ein 25-jähriger Deutscher – Vergewaltigung in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung sowie Handel und Konsum mit Drogen zur Last. (afp)

 



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