Internationales Medizinisches Zentrum in China verklagt

Patient erhielt in rechtswidrigem Menschenexperiment ein nicht getestetes künstliches Herz
Titelbild
Chirurgen in einem chinesischen Krankenhaus. Ein Bürger von Schanghai hat das Internationale Medizinische Zentrum Ost Schanghai wegen Durchführung eines rechtswidrigen Mensch-Experimentes verklagt. (Foto: China Photos/Getty Images)
Von 18. August 2007

Am 24. Juli hielt die örtliche gerichtliche Instanz eine Anhörung hinsichtlich des Falles des in Schanghai lebenden Zhou Zhenhua ab. Er hatte eine Klage gegen das Internationale Medizinische Zentrum Ost Schanghai eingereicht. In der Klage wird dem Krankenhaus zur Last gelegt, dass es mit Zhous Sohn Yiqing ein medizinisches Experiment unternommen hätte. Dem Jungen wurde ein noch nicht vollständig getestetes, beziehungsweise nicht genehmigtes, künstliches Herz eingepflanzt. Dieses verbotene medizinische Experiment an einem Patienten ohne dessen Wissen hat wieder die internationale Aufmerksamkeit auf das Internationale Medizinische Zentrum Ost Schanghai gelenkt. Mehrere Opfer und Ärzte des Medizinischen Zentrums haben gegen den Leiter Liu Zhongming ausgesagt. Die vielen Zeugenaussagen legen dem Krankenhaus zur Last, Patienten ohne deren Wissen für medizinische Experimente benutzt zu haben. Viele dieser Patienten starben an den Folgen der Behandlung noch während sie in der Obhut des Krankenhauses waren.

Rechtswidriges Experiment an Menschen

Am 16. April 2004 wurde Zhou Yiqing ins Kinderkrankenhaus Schanghai eingeliefert. Bei Yiqing wurde idiopathische (ohne erkennbare Ursache) dilative Kardiomyopathie (Herzhöhlenerweiterung) diagnostiziert. Am 22. April konsultierte das Kinderkrankenhaus Schanghai den Leiter des Medizinischen Zentrums, Liu, hinsichtlich Behandlungsmöglichkeiten für ihren Patienten. Noch am selben Abend wurde Yiqing einem chirurgischen Eingriff am Herzen unterzogen. Am 15. Juli 2005 führte das Medizinische Zentrum erneut einen chirurgischen Eingriff durch, bei dem ein künstliches Herz eingepflanzt wurde. Der Junge starb am 30. Juli.
Yiqings Verwandte sagten, dass die Hauptchirurgen des Jungen Liu und Weng Yuguo waren. Die Chirurgen hatten ein künstliches Herz verwendet, das nicht vollständig getestet war und noch nicht als ein medizinisches Produkt in China genehmigt war.
Yiqings Verwandte sagten, dass die Anhörung bei Gericht sehr kurz war. Der Kläger wiederholte die Anklagepunkte und die Richter sagten, sie würden in Kürze eine weitere Anhörung anberaumen.

Bei dem Rechtsstreit fordern Zhou und seine Frau vom Medizinischen Zentrum Ost Schanghai 990,694 Yuan (etwa 90,000 EUR) als Entschädigung für den unerwarteten Tod ihres Sohnes. Yiqings Verwandte haben den Tod im Krankenhaus als Mord angezeigt. Ihr Rechtsanwalt hatte zuerst Anzeige nach dem Strafrecht erstattet. Die Rechtsabteilung hatte es abgelehnt, Yiqings unerwarteten Tod als Mordfall anzunehmen. Die Familie und Freunde hegen den Verdacht, dass der Hauptgrund hierfür die guten Beziehungen des Medizinischen Zentrums zur örtlichen gerichtlichen Instanz ist. Damit ihre Klage vom Gericht angenommen wurde, musste Yiqings Familie die Klage als Zivilklage einreichen.

Ein weiteres Opfer

Huang Ling ist der Sohn eines anderen Opfers. Anfang 2003 hatte das Medizinische Zentrum bei seiner Mutter Chen Fengying „Koronare Herzerkrankung und Klimakterium-Syndrom“ diagnostiziert. Aber am 26. März 2003 sagte Liu zu Chen, ihr Herz und ihre Lunge wären in einem sehr schlechtem Zustand und würden demnächst versagen. Ihr wurde erklärt, dass sie ohne chirurgischen Eingriff nur noch drei Monate zu leben hätte. Liu sagte Chen, dass er in Herz- und Lungen-OPs sehr erfahren sei und dass das Krankenhaus alle Aufwendungen für ihren chirurgischen Eingriff tragen würde.

Während der nächsten sechs Monate wartete Chen im Krankenhaus auf Organ-Spenden. Am 21. September 2003 sagte ihr Liu, dass in der Stadt Zhenjiang in der Provinz Jiangsu ein Organ-Spender gefunden worden sei. Er gab Chen eine Bescheinigung folgenden Inhalts: „Genesen, deshalb aus dem Krankenhaus entlassen.“. In der Zwischenzeit übergab er sie an das Städtische Volkskrankenhaus von Zhenjiang.

Am 25. September bekam Huang Ling, der Sohn von Chen Fengying, einen Anruf vom Städtischen Volkskrankenhaus in Zhenjiang. Ihm wurde mitgeteilt, dass seine Mutter gestorben sei. Huang inspizierte Chens Körper im Leichenschauhaus des Internationalen Medizinischen Zentrums Ost Schanghai. An ihrem Körper waren noch Sauerstoffschläuche angeschlossen, ihr Abdomen war geöffnet und der ganze Körper war voller Blut. Das Medizinische Zentrum gab an, dass seine Mutter an einer akuten Abstossungs-Reaktion während der Organ-Transplantation gestorben war.

Fall bis jetzt vertagt

Huang und sein Vater, Huang Rongkang suchten das Medizinische Zentrum auf und verlangten die Herausgabe von Chens medizinischen Aufzeichnungen sowie die Bescheinigung darüber, dass die Spenderorgane für Chen zuträglich waren. Das Krankenhaus lehnte ihre wiederholten Bitten nach Informationen ab.

Am 5. September 2005 verklagte Huang das Medizinische Zentrum und das städtische Volkskrankenhaus in Zhenjiang vor dem Volksgericht des neuen Bezirks von Pudong. Huangs Rechtsanwalt zufolge verwiesen alle Anzeichen darauf, dass Chen vor Betreten des Krankenhauses sich in gutem Gesundheitszustand befand. Huang und sein Rechtsanwalt haben einen Antrag zur gerichtlichen Überprüfung des physischen Zustandes seiner Mutter vor Aufnahme in das Krankenhaus gestellt sowie auf einen Beschluss, ob eine kombinierte Herz- und Lungentransplantation erforderlich war. Diese Überprüfungen wurden bis heute noch nicht durchgeführt.



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