Chinesisches Medium gibt zu: „Falun Gong ist keine Sekte“

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Chinesische Touristen fotografieren sich aus Solidarität vor einer Mahnwache der in China verfolgten Falun Gong-Bewegung. Taipei, 25. April 2009.Foto: Patrick Lin / AFP / Getty Images
Von und 6. Juni 2014

Spektakulärer Mord in der Provinz Shandong: Sechs Männer kamen Ende Mai in ein Lokal und fragten die Gäste auf penetrante Weise nach deren Telefonnummern. Einer der Befragten weigert sich, seine Nummer herauszurücken – da prügeln ihn die Fremden zu Tode.

Was war da los?

Die Polizei erklärt am 28. Mai: „Die sechs Tatverdächtigen waren alle Mitglieder einer verbotenen religiösen Gruppierung, die neue Mitglieder rekrutieren wollte“. Deshalb die Jagd nach den Telefonnummern.

Interessant wurde es danach:

Die Juristische Abendzeitung veröffentlichte am 2. Juni einen denkwürdigen Artikel.

„Wer zählt eigentlich in China zu den verbotenen Sekten?“, lautete der Titel. Das Blatt veröffentlichte eine Liste der 14 in China offiziell verbotenen „Sekten-Organisationen“: Darunter die taiwanesische „Guanyin-Schule“, die in Südkorea gegründete „HSA-UWC“ (Holy Spirit Association for the Unification of World Christianity), „The Family International“, „The Shouters“ und andere.

Was auf der Liste fehlte, war Falun Gong – jene Gruppe, die in China seit 1999 bis zum heutigen Tag brutal verfolgt wurde – und die von der Staatspropaganda stets am lautesten als Sekte beschimpft wurde, obwohl sie nur ein loser Zusammenschluss von Qigong-Praktizierenden ist. Die Nachricht, dass Falun Gong in China gar nicht auf der Sekten-Liste steht, kursierte zwar schon 2000 und 2005 in Dokumenten der „Öffentlichen Sicherheitsbehörde“, gelangte jedoch nie in die Medien. Der aktuelle Artikel lüftete deshalb ein offenes Geheimnis.

Verbot ohne juristische Grundlage

In China gibt es kein einziges juristisches Dokument, das Falun Gong als Sekte definiert. Chinesische Rechtsanwälte wissen dies und verteidigten Falun Gong-Praktizierende vor Gericht stets mit der Begründung, dass die Verfolgung keine juristische Grundlage besitzt. Trotzdem wurden seit 15 Jahren Tausende Falun Gong-Praktizierende nach Paragraph 300 des chinesischen Strafgesetzbuches schuldig gesprochen und zu langen Haftstrafen verurteilt. Tatbestand: „Nutzung einer Sekten-Organisation zur Störung des Gesetzes.“

So entstand die Propaganda von der „Sekte“

Chinas Staats- und Parteichef Jiang Zemin kontrollierte im Jahr 1999 den Staatsapparat mit diktatorischer Allmacht. 100 Millionen Leute, die sich überall im Land regelmäßig zu Qigong-Übungen trafen und den alt-chinesischen Prinzipien von „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht“ folgten, bildeten da eine Enklave der geistigen Unabhängigkeit, die nicht ins Bild passte. Als Jiang herausfand, dass Falun Gong mehr Anhänger hatte, als die Kommunistische Partei Mitglieder, startete er aus Eifersucht eine Verfolgung gegen die Bewegung, die am 20. Juli 1999 begann.

Zunächst wurden Falun Gong-Praktizierende völlig ohne Begründung verhaftet, misshandelt und getötet. Doch das änderte sich nach dem 26. Oktober 1999: Da erklärte Jiang in einem Interview gegenüber der französischen Zeitung Le Figaro, dass Falun Gong „eine bösartige Sekte“ sei und deshalb niedergeschlagen werden müsse. Am nächsten Tag erschien in Chinas staatlichem Sprachrohr „People´s Daily“ ein „Sonderkommentar“ mit der Überschrift: „Falun Gong ist eine Sekte“ – und Medien übernahmen landesweit die Propaganda.

Warum steht Falun Gong nicht auf der Liste?

Um unter das „Anti-Sekten-Gesetz“ zu fallen und auf die schwarze Liste zu kommen, muss eine Organisation erst der gesetzlichen Definition einer Sekte entsprechen. Da jeder wusste, dass dies bei Falun Gong nicht der Fall war und die Verfolgung eine fixe Idee von Jiang war, die sich gegen komplett unschuldige Menschen richtete, wollte keiner die Verantwortung für dieses Menschenrechtsverbrechen übernehmen.

Jiang richtete extra das Gestapo-ähnliche „Büro 610“ ein, das außerhalb von Recht und Gesetz agiert und zwang damit den Rest des chinesischen Verwaltungsapparats, die Verfolgung umzusetzten.

Chinas offizielle Sekten-Definition

Auch Chinas offizielle Sekten-Definition machte im Zuge des Mordfalls in den Medien die Runde. Sie lautet: „1. Sekten diskriminieren andere Ideologien und promoten sich selbst als das einzig Wahre. 2. Sekten haben einen Zwangscharakter und überzeugen ihre Anhänger durch Gehirnwäsche und Selbstlob von ihrer Unfehlbarkeit. 3. Die Jagd nach wirtschaftlichen Vorteilen ist ihr Hauptzweck. 4. Die Sekte baut sich aktiv ein Netzwerk, das ihr Vorteile verschafft. 5. Eine Sekte hat nur nach außen ein gutes Image, ist aber in Wirklichkeit kriminell.“

Die Definition sorgte für Lacher im chinesischen Internet: „Wenn es danach geht, ist die Kommunistische Partei die größte Sekte Chinas!“, meinten viele User.



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