Angebliche sexuelle Belästigung: Geoffrey Rush gewinnt Klage gegen australische Zeitung

Der Schauspieler bekam Recht vor Gericht. Es sagte aber nach dem Urteil, es gebe in diesem Fall "keine Gewinner".
Titelbild
Der Schauspieler Geoffrey Rush (M) zusammen mit seiner Frau Jane Menelaus (l) nach dem Prozess vor dem Obersten Gerichtshof.Foto: Paul Braven/AAP/dpa
Epoch Times11. April 2019

Der australische Oscar-Preisträger Geoffrey Rush (67) hat nach einem Zeitungsbericht über die angebliche sexuelle Belästigung einer Schauspielerin umgerechnet 540.000 Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen.

Ein Gericht in Sydney urteilte am Donnerstag, dass der australische „Daily Telegraph“ 2017 nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gearbeitet habe. Der zuständige Richter Michael Wigney sprach von „rücksichtlosem und unverantwortlichem Sensationsjournalismus der übelsten Art“.

Das Blatt hatte unter Berufung auf eine Schauspielerin behauptet, dass Rush die Frau während einer Theaterproduktion von „König Lear“ sexuell belästigt habe. Er selbst bestreitet die Vorwürfe.

Rush hatte 1997 für seine Rolle in „Shine – Der Weg ins Licht“ den Oscar als bester Hauptdarsteller gewonnen. Mehrfach war er nominiert, zum Beispiel für „Shakespeare In Love“ und „The King’s Speech“. Bekannt ist Rush auch durch „Fluch der Karibik“.

Nach dem Erfolg vor Gericht sagte er: „Es gibt in diesem Fall keine Gewinner. Das war extrem peinlich für alle Beteiligten.“ (dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion