Ausfuhr von wertvollen Kunstwerken nur noch mit Genehmigung ?

Schutz für nationale Kultur: Das Gesetz zum Schutz des Kulturgut steht in Kritik von Kunsthandel und Galeristen. Dabei geht um ein gesetzliches Verfahren, um ein zum Verkauf anstehendes Kulturgut unter Schutz zu stellen.
Titelbild
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) verteidigt gemeinsam mit Staatsministern Monika Grütters (CDU) das geplante Kulturschutzgesetz.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Epoch Times24. Oktober 2015
Bundestagspräsident Norbert Lammert und Kulturstaatsministerin Monika Grütters (beide CDU) haben das geplante Gesetz zum Schutz des Kulturgutes vehement gegen Kritik von Kunsthandel und Galeristen verteidigt.

„Es geht nicht darum, in Zukunft den Kunsthandel genehmigungspflichtig zu machen“, schreibt Lammert in einem Beitrag für die „Welt“. Offensichtlich habe der Kunsthandel andere Interessen als den Schutz des kulturellen Erbes, heißt in einem Beitrag von Grütters im „Tagesspiegel“. „Wo wir von Kunst reden, geht es dort um Geld.“

Politik verteidigt Kultur

Es gehe lediglich darum, im Einzelfall eine Rechtsgrundlage dafür zu haben, nach einem festgelegten Verfahren ein zum Verkauf anstehendes Kulturgut unter nationalen Schutz zu stellen, wenn es in besonderer Weise die Geschichte und Identität spiegele, heißt bei Lammert. „Das betrifft nur wenige, seltene Zeugnisse unseres kulturellen Erbes.“

Der Kunsthandel hatte das Gesetz mehrfach heftig kritisiert. Die neuen Vorschriften offenbarten ein „schwer nachvollziehbares Misstrauen“ gegenüber dem Handel und würden ihn ohne Not erschweren, hieß es unter anderem vom Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler.

Ein Staat sollte seine nationalen Kulturgüter nicht verkaufen – oder?

Nach den Plänen soll künftig für die Ausfuhr von wertvolleren Kunstwerken auch im EU-Binnenmarkt eine Genehmigung notwendig sein. Bisher galt das nur für außereuropäische Länder.

Wer in diesem Gesetzentwurf einen inakzeptablen Eingriff in die Eigentumsrechte von Kunstsammlern zu erkennen meine, ignoriere entweder die geltende Rechtslage oder stelle ganz grundsätzlich die Berechtigung des Staates in Frage, dem Verbleib national wertvollen Kulturgutes in Deutschland Vorrang zu geben vor einem möglichen Verkauf ins Ausland.

Es werde die Frage aufgeworfen, „warum ausgerechnet der Kunstmarkt die gesetzliche Mindestregulierung nicht ertragen soll, die auf Güter- und Finanzmärkten selbstverständlich erwartet werden“.

Grütters verteidigt den Gesetzentwurf ihres Hauses. Offensichtlich habe der Kunsthandel andere Interessen als den Schutz des kulturellen Erbes. „Gerade angesichts immer rücksichtsloserer Märkte muss man mit Kunst anders umgehen als mit Gartenmöbeln oder Bettwäsche“, schreibt sie als Erwiderung auf einen Beitrag des Berliner Anwalts und Kunstförderers Peter Raue.

(dpa)

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