„Schande über Sie“ – Botschafter kritisiert potenzielle Käufer von Kulturgütern

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Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Kulturgütern herrscht Ernüchterung: Einige Bundesländer stellen fast gar keine Veränderungen fest. Symbolbild.Foto: Nicolas Armer/dpa/dpa
Epoch Times21. September 2021

Zahlreiche lateinamerikanische Länder setzen sich gegen eine für Dienstagnachmittag in München geplante Versteigerung prähispanischer Kulturgüter zur Wehr. Die Gruppe der Botschafter Lateinamerikas und der Karibik (Grulac) bat das Auktionshaus Gerhard Hirsch Nachfolger am Dienstagvormittag bei einer Pressekonferenz um die Aussetzung der Auktion und nahm dabei auch die deutschen Behörden und die deutsche Öffentlichkeit in die Pflicht.

Die Auktion von mehr als 320 präkolumbianischen Objekten aus sieben Ländern verstoße gegen das nationale Recht der jeweiligen Länder, das Völkerrecht und „möglicherweise gegen das deutsche Recht“, erklärten sie und fügten hinzu, es sei „besorgniserregend, dass auf diese Weise das moralische Recht unserer Ureinwohner verletzt wird“.

Es sei nicht „das erste Mal“ und wahrscheinlich auch nicht „das letzte Mal“, dass es zu so einer Auktion komme – trotz wiederholten Protests der betroffenen Länder. Die Fortschritte bei der Rückgabe solcher Kulturgüter an die Ursprungsländer seien „absolut ungenügend“.

El Salvadors Botschafterin Florencia Eugenia Vilanova de von Oehsen sagte, ihr Land habe am Montag in der Sache eine diplomatische Note an das Auswärtige Amt in Berlin gerichtet. Darin sei das Außenministerium um Hilfe gebeten worden.

Panamas Botschafter an potenzielle Käufer: „Schande über Sie!“

Die Botschafter riefen die Öffentlichkeit auf, für die Rückgabe Druck auf Institutionen und Unternehmen auszuüben. An potenzielle Käufer der Kulturgüter gerichtet, welche die Gegenstände aus Sicht der Herkunftsländer ohne legale Grundlage erwerben wollten, sagte Panamas Botschafter Enrique Alberto Thayer Hausz: „Schande über Sie!“

Bei der Versteigerung werden zahlreiche Statuen, Gefäße und andere Stücke aus Ländern wie Mexiko, Bolivien, Costa Rica und Panama angeboten, die mitunter mehr als 2000 Jahre alt sind.

Diese Kulturgüter seien für ihre Länder von großer Bedeutung und „untrennbarer Bestandteil ihrer kulturellen und sozialen Identität“, betonte die Botschafter-Gruppe. Sie hob hervor, „dass Deutschland die Unesco-Konvention über das Verbot und die Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (1970) sowie das Übereinkommen über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut (2017) unterzeichnet“ habe.

Das Auktionshaus Gerhard Hirsch Nachfolger verwies auf AFP-Nachfrage auf eine Stellungnahme von vergangener Woche. Darin teilte das Unternehmen mit, dass alle angebotenen Objekte über Herkunftsnachweise verfügten, „die belegen, dass die Objekte sich legal in Deutschland befinden“. (afp/dl)



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