Experten zweifeln weiter an Sinn von Berliner Flugverbotszone

Regelung zum 1. August in Kraft getreten
Epoch Times1. August 2005

Berlin – Das nach dem Absturz eines Kleinflugzeugs vor dem Reichstagsgebäude in Berlin verhängte Flugverbot über dem Innenstadtgebiet bleibt in der Kritik. In der »Netzeitung« zweifelten Experten an dem Sinn des Flugverbots für Privat- und Hobbyflieger. Vom Rand der Verbotszone erreiche »selbst die langsamste Propellermaschine das Regierungsviertel binnen vier Minuten«, zitierte das Onlinemedium den Bundesvorsitzenden des Verbands deutscher Flugleiter, Klaus Berchtold-Nicholls.

Angesichts der kurzen Reaktionszeit für Sicherheitskräfte könne die Restriktion eine Maschine daher »nicht wirklich hindern, das Zentrum zu erreichen«.

Der Terrorismusforscher Rolf Tophoven nannte das Flugverbot der Onlinezeitung zufolge eine »Beruhigungspille«. So etwas sei »immer problematisch, wenn man es mit einem zum Äußersten entschlossen Täter zu tun hat«, sagte der Direktor des Instituts für Terrorismusforschung und Sicherheitspolitik in Essen. Auch das erst vor wenigen Monaten in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss gekidnappter Maschinen erlaubt, hält Tophoven für wirkungslos. »Das Flugzeug und das Flugziel der gehijackten Maschine muss erkannt werden, dann muss der Innenminister informiert werden, der dann die Entscheidung seines Lebens trifft, das dauert alles optimal gerechnet 15 Minuten«, erklärte Tophoven und gab zu bedenken: »Binnen 15 Minuten erreicht ein Luftpirat in Deutschland jedes nächst gelegene Ballungszentrum«. AP



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