Rechtsstreit zwischen Böhmermann und Erdogan geht am Dienstag weiter

Nun ist es fast zwei Jahre her, seit Jan Böhmermann mit seinem Schmähgedicht über Erdogan für Furore sorgte. Der Rechtsstreit ist dabei immer noch nicht beigelegt und geht am Dienstag vor dem Hamburger Oberlandesgericht in die nächste Runde.
Titelbild
Jan Böhmermann.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times23. Februar 2018

Seit fast zwei Jahren erregt der Rechtsstreit um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan die Gemüter und beschäftigt die Juristen. Ab kommenden Dienstag geht die Angelegenheit vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) in eine weitere Runde. Dann beginnt dort die Berufungsverhandlung in dem aufsehenerregenden Fall.

Das Hamburger Landgericht verbot Böhmermann die in dem Gedicht getätigten Äußerungen im vergangenen Jahr in weiten Teilen. Beide Seiten legten dagegen Berufung ein, so dass über die Sache vor dem OLG nun noch einmal völlig neu verhandelt wird. Böhmermann will das Verbot nach Angaben des Gerichts nicht akzeptieren, Erdogan dagegen sämtliche Äußerungen über sich selbst untersagen lassen.

Mit einer Entscheidung bereits am Dienstag ist demnach nicht zu rechnen. Die Verhandlung dient üblicherweise der Erörterung. Das Gericht verkündet seine Entscheidung in der Regel erst mehrere Wochen später bei einem weiteren Termin. Da es sich um ein Zivilverfahren handelt, ist auch die Anwesenheit der beiden Kontrahenten nicht notwendig.

Richter: Satire ist nicht „schrankenlos“

Böhmermann verlas vor bald zwei Jahren in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ ein Gedicht, in dem Erdogan unter anderem in drastischen Worten sexueller Handlungen wie Pädophilie und Sodomie bezichtigt wurde. Erdogan ging dagegen juristisch vor. Strafrechtlich blieb die Sache für den Moderator folgenlos, zivilrechtlich aber unterlag er.

Das Hamburger Landgericht entschied vor etwa einem Jahr, dass derartige Passagen nicht mehr durch das Grundrecht auf Kunstfreiheit gedeckt seien. Satire könne zwar einen großen Freiraum beanspruchen. Dieser sei allerdings nicht „schrankenlos“ und könne mit den Persönlichkeitsrechten eines Menschen kollidieren, urteilten die Richter damals.

Sie bestätigten dabei im sogenannten Hauptsacheverfahren eine vorläufige juristische Einschätzung, zu der sie 2016 bereits in einem vorgeschalteten Eilverfahren gekommen waren. Böhmermanns Anwalt kündigte nach der Entscheidung an, dass dieser das Urteil nicht akzeptieren und notfalls sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werde. Die Hamburger Richter hätten die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit nicht hinreichend berücksichtigt.

Böhmermann kritisiert Bundesregierung

Am Freitag erneuerte Böhmermann seine Kritik an der Bundesregierung in der Angelegenheit. „Staatliche Akteure müssen die Grundrechte der Bürger schützen“, sagte der 37-Jährige der „Rheinischen Post“ aus Düsseldorf. „Wenn es den Menschen selbst überlassen ist, sich vor Feinden der Meinungsfreiheit zu schützen, muss man den Staat in Frage stellen.“

Die CDU-geführte Bundesregierung hatte nach Ausstrahlung des Gedichts 2016 gegen den Willen des Koalitionspartners SPD ihre Einwilligung zur strafrechtlichen Verfolgung Böhmermanns auf Basis des sogenannten Majestätsbeleidigungsparagrafen erteilt. Dieser wurde inzwischen abgeschafft. Dem Paragrafen nach konnten Beleidigungen ausländischer Staatschefs härter bestraft werden als andere Beleidigungsdelikte. (afp)

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