Neil Young verkauft Teil seiner Songrechte

Musikrechte sind ein heiß begehrtes Gut. Jetzt hat Neil Young einen Deal abgeschlossen.
Titelbild
Neil Young 2016 auf dem Roskilde Festival.Foto: Nils Meilvang/SCANPIX DENMARK/dpa/dpa
Epoch Times6. Januar 2021

Nach Bob Dylan hat Medienberichten zufolge auch der kanadische Singer-Songwriter Neil Young einen Teil seiner Songrechte verkauft.

Der Deal mit dem britischen Investmentfonds Hipgnosis Songs umfasse 50 Prozent der Rechte an 1180 Songs, die der 75-jährige Young im Laufe seiner Karriere komponiert habe, meldeten am Mittwoch etwa die britische Nachrichtenagentur PA und die BBC. „Heart of Gold“, „Rockin‘ in the Free World“ und „Cinnamon Girl“ gehören zu seinen bekanntesten Songs. Details wurden nicht bekannt.

Der Fonds wurde demnach von Merck Mercuriadis aufgebaut, einem ehemaligen Manager von Elton John und den Pet Shop Boys. „Ich kaufte mein erstes Neil-Young-Album im Alter von sieben Jahren. ‚Harvest‘ war mein Begleiter und ich kenne jede Note, jedes Wort, jede Pause und Stille ganz genau. Neil Young, oder zumindest seine Musik, ist seither mein Freund und meine Konstante“, zitierte PA aus einem Statement von Mercuriadis. Hipgnosis hatte erst kürzlich den Kauf von Verlagsrechten des früheren Fleetwood-Mac-Gitarristen Lindsey Buckingham gemeldet.

Erst vor wenigen Wochen hatte der US-Singer-Songwriter Bob Dylan die Verlagsrechte an allen seinen Songs an den weltgrößten Musikkonzern Universal Music verkauft – und damit schätzungsweise mehrere Hundert Millionen Dollar eingenommen. Das Paket umfasste mehr als 600 Titel wie „Blowin‘ in the Wind“, „Knockin‘ On Heaven’s Door“ oder „The Times They Are A-Changin’“.

Die Verlagsrechte haben sich in der Musikbranche insbesondere mit dem Erfolg der Streaming-Dienste zu einem äußerst wertvollen Gut entwickelt. In der Corona-Pandemie erhielten sie zusätzliche Bedeutung als Einnahmequelle, da für Musiker die Einnahmen aus Live-Auftritte wegfielen. (dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion