Auf Prüfsiegel achten und Abstand einhalten – Illegales Feuerwerk ist oft hochgefährlich

Heute beginnt offiziell der Verkauf von Böllern und Silvesterraketen in Deutschland für den Jahreswechsel 2017/18. Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die vom 28. bis 30. Dezember angebotenen Waren müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein. 
Titelbild
FeuerwerkskörperFoto: Thomas Lohnes/Getty Images
Epoch Times28. Dezember 2017

Auch in diesem Jahr werden die Deutschen zum Jahreswechsel wieder Feuerwerk für schätzungsweise rund 130 Millionen Euro in den Himmel schießen.

Beim Einkauf sollten die Kunden vor allem auf amtliche Prüfsiegel achten, denn illegales Feuerwerk ist oft hochgefährlich. Einige Tipps:

GEPRÜFT UND ZUGELASSEN

Böller-Fans sollten nur Produkte verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) oder einer anderen offiziellen europäischen Stelle geprüft und zugelassen sind und über das CE-Siegel verfügen. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen ohne Prüfsiegel droht in der Regel mindestens eine empfindliche Geldstrafe.

GEFAHREN DURCH ILLEGALES FEUERWERK

Für den deutschen Markt bestimmte Knallkörper dürfen maximal sechs Gramm Schwarzpulver enthalten. Bei einem geprüften Böller, der versehentlich in der Hand gezündet wird, kommt es dem BAM zufolge zu leichten Verbrennungen. Die viel brisanteren Blitzknallkörper sind hierzulande verboten. Solche aus Osteuropa eingeschmuggelten Böller mit sogenanntem Blitzknallsatz, einer Mischung aus Kaliumperchlorat und Aluminiumpulver, können demnach vorzeitig explodieren und gefährliche Verletzungen verursachen – bis hin zum Verlust von Fingern.

GROSSE KRACHER

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist in diesem Jahr vom 28. bis zum 30. Dezember erlaubt. Sie dürfen zudem nur an Erwachsene verkauft werden. Zu dieser Kategorie gehören Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter, Batterien und laute Knaller. Zu erkennen ist das Prüfsiegel an einer vierstelligen Nummer plus F2 plus einer weiteren fortlaufenden Nummer wie zum Beispiel 0589-F2-1234 – wobei die 0589 für die Prüfung durch die BAM steht.

KLEINERE KRACHER

Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1. Dazu gehören Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Knallbonbons. Diese weniger gefährliche Art von Feuerwerkskörpern darf in der Regel auch das ganze Jahr über verkauft werden. Auch bei diesen harmloseren Knallern sollten die Eltern aber auf jeden Fall das Abfackeln beaufsichtigen. Auch hier gibt es in Deutschland ein entsprechendes Prüfsiegel.

SICHERHEITSHINWEISE BEACHTEN

Das BAM empfiehlt bei Raketen einen Sicherheitsabstand von acht Metern, bei kleineren Krachern mindestens ein Meter Abstand. Raketen stehen zudem deutlich stabiler, wenn sie nicht bloß in einer Sektflasche stecken, sondern sich die Flasche in einem Getränkekasten befindet. Grundsätzlich sollten Knaller nicht in der Hand gezündet werden, sonst droht der Verlust von Gliedmaßen. Böller der Kategorie F2 sind nur im Freien zu verwenden.

KNALLZEITEN BEACHTEN

Für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gilt eine strikte „Knallzeit“: Sie dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden. Die Zeiten können je nach Bundesland leicht abweichen. Das Böllern in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Blindgänger, die nicht explodiert sind, sollten unbedingt liegen gelassen werden.

KEINE SCHRECKSCHUSSWAFFEN

Ausdrücklich verboten ist das Schießen mit Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit. Es kann mit einer Strafanzeige geahndet werden, Waffen und Munition können eingezogen werden. Dies gilt vor allem für sogenannte Vogelschreckmunition. Sie ist wegen ihrer hohen Sprengkraft grundsätzlich zu Silvester verboten. Wer sie ohne Erlaubnis erwirbt, verschießt oder damit handelt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

VORSORGE TREFFEN

Anwohner sollten vor Silvester rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen sowie brennbare Gegenstände vom Balkon entfernen. Für den Notfall sollten Löschmittel wie ein Eimer Wasser oder besser noch ein Feuerlöscher bereit gehalten werden. Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk ist zu bedenken, dass Silvesterdekoration oft sehr gut brennt. (afp)

 



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