Paul McCartney will Beatles-Songrechte zurückbekommen

Einst schnappte Michael Jackson dem Ex-Beatle Paul McCartney die Rechte an Songs wie "Yesterday" weg. Mit 74 startet Sir Paul eine Attacke vor Gericht, um sie zurück zu bekommen. Die Rechtslage ist verzwickt.
Titelbild
Die Beatles in Liverpool, England - als Statue von Andy Edwards.Foto: Richard Stonehouse/Getty Images
Epoch Times19. Januar 2017

Paul McCartney will sich vor Gericht nach über 30 Jahren seine Rechte an legendären Hits der Beatles zurückholen. Der 74-Jährige reichte eine Klage in New York gegen den Musikverlag Sony/ATV ein.

Das Verfahren könnte zu einem wichtigen Präzedenzfall werden. McCartney fordert in der am Mittwoch eingereichten Klage eine offizielle Bestätigung, dass Sony als aktueller Eigentümer der Rechte seine seit 2008 geschickten Kündigungsschreiben anerkennt und ihn nicht wegen Vertragsbruchs verklagen wird.

Die Aufkündigung der vereinbarten Verträge tritt aus Sicht von McCartney jeweils zehn Jahre nach seiner Mitteilung an Sony/ATV in Kraft. Damit will er die Rechte an Titeln wie „Love Me Do“, „Can’t Buy Me Love“ oder „Yesterday“ schrittweise ab Oktober 2018 zurückbekommen.

Der Haken ist, dass McCartneys Vorgehen der US-Gesetzeslage entspricht – die Songrechte von McCartney und Co-Autor John Lennon aber zwischen 1962 und 1971 in Großbritannien abgetreten wurden.

Und dort scheiterte die Band Duran Duran gerade erst Ende vergangenen Jahres spektakulär mit einem Versuch, sich ebenfalls mit der Aufkündigung von Verträgen die Rechte an ihren Songs von Sony zurückzuholen.

Britisches oder US-amerikanisches Urheberrecht?

Nach Entscheidung des Londoner High Court galt für Duran Duran britisches Urheberrecht, deshalb erklärte es die Kündigungsbriefe an Sony für unwirksam. McCartney klagt aber in den USA, strebt ein Verfahren mit Geschworenen an und verweist darauf, dass auch in Großbritannien die Rechtslage zur Beatles-Zeit anders gewesen sei als in den 80er Jahren. Sony zeigte sich enttäuscht und sprach von einer unnötigen und voreiligen Klage.

Die Rechte auf die Beatles-Songs gehören zum Lukrativsten, was es in der Musikindustrie gibt. Der japanische Elektronikriese ist Eigentümer, seit er im März vergangenen Jahres den Erben von Michael Jackson deren Hälfte am Musikverlag für 750 Millionen Dollar abgekauft hatte. Sony und Jackson hatten den Verlag 1995 als Gemeinschaftsunternehmen gegründet.

Jackson hatte die Rechte an den Beatles-Songs 1985 in einem aufsehenerregenden Deal für 47,5 Millionen Dollar zusammen mit dem Rest des Verlags ATV gekauft. McCartney fühlte sich damals hintergangen: Schließlich habe er den Entertainer, den er nach der Zusammenarbeit an einigen Songs für einen Freund gehalten habe, erst darauf aufmerksam gemacht, wie wertvoll die Songrechte seien. Die beiden Musiker arbeiteten danach nicht mehr zusammen.

Die Rechte auf die Beatles-Lieder hatten da schon eine Odyssee hinter sich. McCartney und Lennon, die zu den erfolgreichsten Komponisten der Geschichte gehören, hatten keine Kontrolle über die Firma Northern Songs, bei der die meisten Songrechte lagen. Sie wechselte den Besitzer und stand Mitte der 80er Jahre wieder zum Verkauf, als Jackson zuschlug. (dpa)



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