Thüringen will einen Schlossherrn enteignen – Wird das ein Präzedenzfall?

Thüringen will ein Schloss retten und den Eigentümer enteignen. Wird das zum Präzedenzfall gegen Spekulanten, die historische Gemäuer verfallen lassen? In der DDR wurde Schloss Reinhardsbrunn teilweise als Interhotel genutzt, heute dient es manchmal als Filmkulisse für ein Dornröschenschloss.
Titelbild
Das Schloss Reinhardsbrunn in Thüringen.Foto: Michael Reichel/dpa
Epoch Times23. April 2017

Mit der angestrebten Enteignung der vom Verfall bedrohten Schloss- und Parkanlage Reinhardsbrunn könnte Thüringen für einen Präzedenzfall im deutschen Denkmalschutz sorgen, glaubt nicht nur Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke). Noch nie ist zum Erhalt eines Kulturdenkmals, mit dem sich Glücksritter verspekuliert haben, ein solcher Schritt gegangen worden.

„Das ist das erste Mal, dass so etwas durchgezogen wird“, sagt Ursula Schirmer, Sprecherin der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Von einem Novum ist auch bei Juristen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz die Rede. „Alle, die sich für Denkmalschutz engagieren, verfolgen das Verfahren mit Spannung“, so Schirmer.

„Wer erhalten will, findet einen Weg“ – Es geht um Spekulanten

Nach ihren Angaben haben fast alle Denkmalschutzgesetze der Bundesländer Klauseln, die Enteignungen als Ultima Ratio vorsehen, sollten Eigentümer ihrer Erhaltungspflicht partout nicht nachkommen. Dabei gehe es nicht um die privaten Denkmalbesitzer, die finanziell an ihre Grenzen gerieten, sagt sie. „Dafür gibt es Förderprogramme. Wer erhalten will, findet einen Weg.“ Eine Rettung von Reinhardsbrunn – das Schloss entstand 1827 auf der Ruine des Hausklosters der Thüringer Landgrafen – hätte ihrer Meinung nach Signalwirkung.

Es gehe dabei unter anderem um die Frage, ob die Denkmalschutzgesetze der Länder nur Papiertiger seien. Zudem könnte das Verfahren Banken veranlassen, bei Hypotheken auf solche Objekte vorsichtiger zu sein.

Einer der Knackpunkte im Fall Reinhardsbrunn ist, dass die Eigentümer Grundschulden von mehr als neun Millionen Euro auf das Schloss eintrugen. Wo das Geld blieb, ist unklar. Auch deshalb gibt es ein seit Jahren laufendes Untreueverfahren gegen einen Ex-Geschäftsführer und dessen Sohn.

Formal richtet sich das Enteignungsverfahren des Landes gegen eine Firma: Reinhardsbrunn gehöre der Firma BOB Consult GmbH, die das historische Gemäuer in Friedrichroda im Thüringer Wald seit Jahren staatlichen Notsicherungsaktionen überlässt. In einem ersten Schritt war der Consultingfirma ein Kaufangebot auf Basis eines Wertgutachtens gemacht worden – einen Euro wollte Thüringen zahlen.

Filmkulisse: Dornröschenschloss

In den 1990er Jahren war das Schloss von der Treuhandanstalt verkauft worden; in Ostdeutschland hatten aber auch die Länder in einer Reihe von Fällen neue Schlossherren gesucht. „Nicht jeder Verkauf war glücklich“, heißt es heute bei Fachleuten.

In der DDR waren Teile von Reinhardsbrunn als Interhotel für zahlungskräftige Gäste genutzt worden. Auch nach der Wiedervereinigung beherbergten sie noch bis 2001 ein Hotel. Inzwischen wirkt die Anlage wie ein Dornröschenschloss in einem verwilderten Park – manchmal dient sie als Filmkulisse. Ein regionaler Förderverein stemmt sich gegen den Verfall.

Für Schirmer von der Denkmalschutz-Stiftung ist Reinhardsbrunn ein extremer, eher seltener Fall. Bereits 2014 hatte die damalige Thüringer CDU/SPD-Regierung ein Gutachten eines Jenaer Verfassungsrechtlers zu den Erfolgsaussichten einer Enteignung eingeholt. Wichtig sei, dass die Grundschuld beim bisherigen Besitzer bleibt und nicht beim Land landet, macht Hoff immer wieder deutlich.

„Mit einer Enteignung ist Reinhardsbrunn noch nicht gerettet“

Und der aktuelle Stand? „Alle Beteiligten sind über das Enteignungsverfahren informiert“, sagt ein Sprecher des Landesverwaltungsamts, das die Federführung hat. Das sei der erste Schritt gewesen, „nachdem ladungsfähige Adressen ermittelt wurden“. Noch in diesem Jahr gebe es eine mündliche Verhandlung bei der Behörde in Weimar. „Danach gibt es einen Beschluss.“ Wie er ausfällt, ist offen, ebenso wie die Verfahrensdauer, die Hoff auf mindestens 15 Monate schätzt.

Nun haben die jetzigen Eigentümer keinen Zugriff mehr auf das Kleinod. „Es ist eine Verfügungssperre erlassen worden“, so der Behördensprecher. Das Schloss könne damit nicht mehr mit Hypotheken belastet, verkauft oder verschenkt werden.

Für den Fall, dass die Enteignung gelingt, sucht eine Arbeitsgruppe bereits nach Nutzungsmöglichkeiten – möglichst unter „Einbeziehung privater Dritter“. Auch ein Konzept für eine denkmalgerechte Sanierung soll dann in der Schublade liegen. Auch darauf werden Denkmalschützer schauen. Schirmer: „Mit einer Enteignung ist Reinhardsbrunn noch nicht gerettet.“ (dpa)



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