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Gerichtsurteil

BGH bestätigt lebenslange Haftstrafe für syrischen Dschihadisten

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Symbolbild.

Foto: THOMAS LOHNES/AFP via Getty Images

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gegen ein 31-jähriges früheres Mitglied der syrischen Dschihadistenmiliz Dschabhat Al-Nusra verhängte lebenslange Haftstrafe bestätigt. Auch die Strafe für einen von drei Mitangeklagten bestätigte der dritte BGH-Strafsenat laut Mitteilung vom Dienstag und korrigierte lediglich die Wertung seiner Schuld.
Das Gericht hatte den Hauptangeklagten im Januar 2020 wegen zweifachen Mordes im Zusammenhang mit einem Massaker auf einer Müllhalde in Syrien für schuldig befunden. Zudem war er als Rädelsführer der Gruppe nach Ansicht des Gerichts an 17 weiteren Morden beteiligt. Der Staatsschutzsenat stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest.
Die drei weiteren Angeklagte erhielten Haftstrafen zwischen drei und acht Jahren. Bei dem Massaker im Jahr 2013 in der Nähe der Stadt Tabka waren mindestens 19 Gefangene der radikalislamischen Organisation getötet worden. Die Opfer waren Mitglieder von syrischer Armee und Polizei, die von Dschabhat al-Nusra bekämpft werden.

PKK-Kader zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Weiterhin hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart einen 35-jährigen Mann wegen Mitgliedschaft in der als terroristisch eingestuften Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt.
Der Ende 2011 nach Deutschland eingereiste Mann habe sich in „vielfacher Weise“ betätigt, teilte das OLG am Dienstag mit. Besonders habe er Geld beschafft und Kämpfer angeworben, die in der Türkei zum Einsatz kommen sollten.
Als PKK-Führungskader sei er für das Saarland, die Westpfalz und Luxemburg zuständig gewesen. Das Verfahren gegen den Kurden war bereits im Herbst 2020 eröffnet worden. Das Gericht berücksichtigte in seinem Urteil die lange Verfahrensdauer als strafmildernd. (afp/dl)

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