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Staatsanwaltschaft Braunschweig

Deutscher Verdächtiger in Fall Maddie in Niedersachsen aus Haft entlassen

Der deutsche Verdächtige im Mordfall „Maddie“ ist aus seiner Haft entlassen worden. Es sind eine Reihe Auflagen vorgesehen. Die Verteidigung spricht von „einer Art Untersuchungshaft“ und kündigt eine Beschwerde gegen die Führungsaufsicht an.

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Eine elektronische Fußfessel (Symbolbild).

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

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Lesedauer: 3 Min.

Der deutsche Verdächtige im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann ist aus der Haft entlassen worden.
Das berichtete ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP an der Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Sehnde, in der Christian B. eine mehrjährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung verbüßt hatte. Demnach verließ B. das Gefängnis im Auto seines Anwalts in Begleitung von zwei Polizeifahrzeugen. Eine offizielle Bestätigung durch die Behörden gab es zunächst nicht.

Bericht: Fußfessel tragen und Reisepass abgeben

Nach seiner Entlassung soll er  dem „Spiegel“ zufolge eine Fußfessel tragen und seinen Reisepass abgeben.
Wenn B. aus der Haft frei komme, müsse er im Rahmen einer Führungsaufsicht eine Reihe von Auflagen erfüllen, berichtete der „Spiegel“ am 16. September in einer Vorabmeldung unter Berufung auf einen Beschluss des Landgerichts Hildesheim vom 9. September.
So müsse er eine elektronische Fußfessel tragen und sich regelmäßig bei der Führungsaufsichtsstelle und der Bewährungshilfe melden. In dem Gerichtsbeschluss wird demnach außerdem verfügt, dass B. sich einen festen Wohnsitz nehmen müsse, den er ohne Genehmigung nicht verlassen dürfe.

Verteidigung: „eine Art Untersuchungshaft“

Seine Verteidiger kündigten eine Beschwerde gegen die Führungsaufsicht an. „Das ist der Versuch der Staatsanwaltschaft, ihn in einer Art Untersuchungshaft zu halten, wo sie jederzeit Zugriff auf ihn hätten“, sagte Rechtsanwalt Philipp Marquort dem „Spiegel“.
Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Christian B. verbüßt in einer Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Sehnde eine mehrjährige Haftstrafe, zu der ihn das Landgericht Braunschweig 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Touristin in Portugal im Jahr 2005 verurteilte. Im vergangenen Jahr wurde B. in einem weiteren Prozess zu mehreren mutmaßlichen Vergewaltigungen in Portugal von dem Landgericht freigesprochen.
Mit dem Fall Maddie hatte keines dieser Verfahren zu tun. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet B. aber als Verdächtigen im Fall der kleinen Britin, die am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Ferienwohnung ihrer Familie in Praia da Luz an der portugiesischen Algarveküste verschwunden war. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall wegen Mordverdachts gegen B., hat aber keine Anklage gegen ihn erhoben.
Nun steht B.s Entlassung an. Laut Staatsanwaltschaft Braunschweig gilt der Mittwoch als Stichtag, eine Entlassung an einem anderen Tag gilt allgemein aber als möglich. Offizielle Angaben dazu gibt es unter Verweis auf den Daten- und Persönlichkeitsschutz nicht. (afp/red)

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