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Dringender Folterverdacht gegen Arzt aus Syrien

Gegen den zuletzt in Deutschland tätigen Arzt Alaa M. aus Syrien hat die Bundesanwaltschaft einen sogenannten erweiterten Haftbefehl erlassen. Es bestehe nunmehr ein "dringender Tatverdacht" der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in einem Gefängnis des syrischen Geheimdiensts, teilte die Behörde am Montag in Karlsruhe mit. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe weitere Untersuchungshaft angeordnet.

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Ein praktizierender Arzt.

Foto: Monika Skolimowska/ZB/dpa/dpa

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M. war Mitte 2015 aus Syrien nach Deutschland eingereist und hatte bis zu seiner Festnahme durch Beamte des Bundeskriminalamts am 19. Juni in Hessen hier als Arzt praktiziert. Der erweiterte Haftbefehl wurde erlassen, nachdem sich die gegen ihn gerichteten Vorwürfe konkretisiert und erhärtet hatten. Danach soll er mindestens 18 Menschen gefoltert und einen davon getötet haben.
Hintergrund der Taten ist nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft die brutale Unterdrückung regierungskritischer Aktivitäten in Syrien spätestens seit Ende April 2011. Den Geheimdiensten sei dabei eine wesentliche Rolle zugekommen. „Überall im Land wurden tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle ohne Rechtsgrundlage festgenommen, inhaftiert, gefoltert und teilweise getötet“, hieß es.
M. habe im Gefängnis des militärischen Geheimdiensts in Homs sowie im dortigen Militärkrankenhaus Zivilisten gefoltert, die an Demonstrationen teilgenommen hatten oder auch allein wegen ihres Herkunftsorts der Opposition zugerechnet wurden. Seine Opfer habe er unter anderem mit einem Schlagstock traktiert sowie auch gegen den Kopf und ins Gesicht getreten.
Andere habe er mit brennenden Flüssigkeiten übergossen und diese angezündet. Unter anderem soll er die Genitalien eines 14 oder 15 Jahre alten Jungen mit Alkohol übergossen und angezündet haben. Einem Gefangenen soll er eine tödliche Substanz in den Oberarm gespritzt haben, woraufhin das Opfer starb. (afp)

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