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Landgericht Schwerin

Freispruch nach Messerattacke in Flüchtlingsunterkunft - Notwehr nicht ausgeschlossen

Nach einer Messerattacke in einer Flüchtlingsunterkunft bei Wismar ist ein 47-jähriger Angeklagter vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden. Das Landgericht Schwerin konnte nicht zweifelsfrei klären, wer den Streit eskalierte, und ließ eine mögliche Notwehrhandlung gelten.

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JVA-Beamter. (Symbolbild)

Foto: Benjamin Westhoff/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Nach einer tödlichen Messerattacke in einer Flüchtlingsunterkunft in der Nähe von Wismar in Mecklenburg-Vorpommern hat das Landgericht Schwerin einen 47-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen.
Es sei nicht auszuschließen, dass der türkische Angeklagte im Dezember 2024 in Notwehr gehandelt habe, als er einem 50-jährigen Afghanen fünf Messerstiche versetzt hatte, befand das Gericht am Dienstag. Das Opfer war kurz darauf gestorben.

Urteilsbegründung des Landgerichts

Das Gericht erläuterte in der Urteilsbegründung, beide Männer seien alkoholisiert gewesen und hätten gestritten. Das Gericht habe nicht zweifelsfrei klären können, was unmittelbar vor den tödlichen Messerstichen von wem angedroht und getan worden war.
Möglicherweise habe das spätere Opfer, das schon häufig als aggressiv und provozierend aufgefallen war, den Angeklagten zuerst angegriffen. Der Angeklagte hatte ebenfalls zwei Messerverletzungen erlitten.

Weitere Strafe wegen Schwarzfahrens

Das Gericht verurteilte den 47-Jährigen allerdings wegen Schwarzfahrens zu zwei Monaten Gefängnis. Er war in einem ICE ohne Ticket erwischt worden. Die Strafe gilt wegen der langen Untersuchungshaft als verbüßt. (afp/red)

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