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Mordurteil in Berliner Raserfall erneut vor Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof prüft zum zweiten Mal ein Mordurteil im bundesweit beachteten Berliner Raserfall. Die Bundesrichter müssen darüber entscheiden, ob zwei Männer nach dem Tod eines unbeteiligten Autofahrers wegen Mordes verurteilt werden können.

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Bundesgerichtshof

Foto: über dts Nachrichtenagentur

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Lesedauer: 1 Min.

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Donnerstag (09.30 Uhr) in einer mündlichen Verhandlung zum zweiten Mal ein Mordurteil im bundesweit beachteten Berliner Raserfall. Die Bundesrichter müssen darüber entscheiden, ob zwei Männer nach dem Tod eines unbeteiligten Autofahrers bei einem illegalen Rennen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt werden können. Ein erstes Urteil hob der BGH auf, doch das Landgericht Berlin verurteilte die Angeklagten danach erneut wegen Mordes. (Az. 4 StR 482/19)
Die damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren Anfang 2016 nachts bei einem illegalen Autorennen über mehrere rote Ampeln gerast. Auf einer Kreuzung erfasste einer der beiden mit seinem Wagen das Auto eines 69-Jährigen, der noch am Unfallort starb. Im Februar 2017 verurteilte das Landgericht Berlin sie deshalb wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Der BGH hob dieses Urteil aber im März 2018 auf. Der neue Prozess in Berlin endete im vergangenen Jahr wieder mit einem Mordurteil, das die Bundesrichter nun erneut überprüfen müssen. Wann der BGH sein Urteil verkündet, ist unklar. (afp)

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