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OVG Münster

Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Hells-Angels-Gruppe in NRW

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Ein Mitglied der Rockergruppe Hells Angels. Symbolbild.

Foto: Fredrik von Erichsen/Illustration/dpa

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Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat das Verbot des Rockervereins Hells Angels MC Concrete City bestätigt. Dieses sei rechtmäßig, teilte das Gericht am Freitag mit. Das Urteil erging demnach bereits am Montag. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Hells-Angels-Gruppierung am 22. September 2017 verboten.
Das Innenministerium stützte sich beim Verbot darauf, dass die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufe. Diese Einschätzung bestätigte das für die Klage des Vereins zuständige OVG. Der Senat habe dabei insbesondere auf die Beteiligung der Mitglieder des Vereins an zwei Massenschlägereien in Erkrath-Hochdahl im Jahr 2016 abgestellt.
Die Klage war jedoch erfolgreich, soweit die Verbotsverfügung auch die Teilorganisation Clan 81 Germany des verbotenen Vereins umfasst. Der Senat habe die für die Bewertung als Teilorganisation erforderliche Einbindung des Clan 81 Germany in den Verein Hells Angels MC Concrete City „nicht feststellen“ können, hieß es. Die Clan-81-Germany-Gruppierung war ebenfalls 2017 verboten worden.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen ist Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müsste. (afp/dl)

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