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mehrjährige Haftstrafen

Zwei weitere Angeklagte im Missbrauchskomplex Münster verurteilt

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Kindesmissbrauch in einer Gartenlaube: Die Entdeckungen der Ermittler in Münster haben die Debatte um besseren Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt neu angefacht.

Foto: Marcel Kusch/dpa/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Im Missbrauchskomplex Münster hat das Landgericht der westfälischen Stadt am Freitag (12. Februar) zwei weitere Angeklagte wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Ein 30-Jähriger aus Hannover erhielt wegen neun Missbrauchsfällen eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Ein 50-Jähriger ebenfalls aus Hannover wurde wegen zwei Missbrauchsfällen zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die beiden Angeklagten sollen die Taten an dem heute elfjährigen Ziehsohn des 27 Jahre alten Hauptangeklagten im Münsteraner Missbrauchskomplex begangen haben.
Der 27-Jährige muss sich seit November mit seiner Mutter und drei weiteren Männern im Hauptprozess um die Missbrauchsserie vor dem Landgericht Münster verantworten. Mit einem Urteil in diesem Verfahren wird frühestens in mehreren Wochen gerechnet.
Der Komplex Münster ist eine von drei großen Missbrauchsserien, denen die Ermittler zuletzt in Nordrhein-Westfalen auf die Spur kamen: Zuvor lösten bereits der jahrelang unentdeckt gebliebene Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde und der Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach bundesweit Entsetzen aus.
In dem Münsteraner Fall war bereits ein Mann wegen schweren Kindesmissbrauchs zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. (afp)

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