Saarland
Gerichtsvollzieher getötet: 42-Jähriger geständig - Ermittler geben Details bekannt
Bei der Vollstreckung eines Räumungsbefehls ist ein Gerichtsvollzieher am Dienstagmorgen in Oberbexbach tödlich verletzt worden. Ein 42-jähriger Bewohner gilt als dringend tatverdächtig und hat sich in einer ersten Vernehmung geständig gezeigt. Am Mittwoch informierten das Justizministerium, die Landespolizei und die Staatsanwaltschaft über den Stand der Ermittlungen.

Die Spurensicherung war vor Ort im Einsatz.
Foto: Brandon Lee Posse/dpa
In Kürze:
- Gerichtsvollzieher (58) bei Vollstreckung in Oberbexbach erstochen
- Tatverdächtiger (42) geständig – Verfahren wegen Totschlags eingeleitet
- Keine Hinweise auf politische Motivation – Facebook-Account mit uneinheitlichen Inhalten
- Weitere Ermittlungen zu Drogenbesitz und Diebstahl laufen
Nach dem mutmaßlichen Tötungsdelikt gegen einen 58-jährigen Gerichtsvollzieher im Saarland hat die Staatsanwaltschaft einen 42 Jahre alten Beschuldigten festnehmen lassen. Am Mittwochnachmittag, 26. November, haben das saarländische Justizministerium, die Landespolizei und die Staatsanwaltschaft Saarbrücken auf einer Pressekonferenz nähere Details bekannt gegeben.
Gerichtsvollzieher betrat die Wohnung ohne Begleitschutz
Dem aktuellen Ermittlungsstand zufolge, so führte Oberstaatsanwalt Bernd Weidig aus, soll das spätere Opfer am Dienstagmorgen gegen etwa 08:30 Uhr die Wohnung des Tatverdächtigen aufgesucht haben. Diese befand sich in der Frankenholzer Straße in Oberbexbach.
Begleitet hätten ihn dabei drei Mitglieder der Hausverwaltung. Der aus dem Saarpfalz-Kreis stammende, 42-jährige Kai-Uwe M. hätte seine Wohnung räumen und der Gerichtsvollzieher den entsprechenden Räumungsbefehl vollstrecken sollen. Der Beamte sei ohne seine Begleiter in die Wohnung gegangen.
In der Wohnung soll der 42-Jährige mehrfach mit einem Jagdmesser auf den Gerichtsvollzieher eingestochen haben. Dabei verletzte er diesen so schwer, dass der 58-Jährige noch am Tatort verstarb.
Keine Vorstrafen – aber mehrere Ermittlungsverfahren
Als die Mitglieder der Hausverwaltung eintrafen, sei es bereits zu spät gewesen. Sie riefen die Polizei, die, Kriminaldirektor Erik Glaeser zufolge, gegen 08:50 Uhr am Tatort eintraf. Sie konnten den Tatverdächtigen in der Nähe seiner Wohnung antreffen, wo er sich widerstandslos festnehmen ließ.
Im Rahmen einer ersten Vernehmung zeigte Kai-Uwe M. auch Geständnis. Ihn erwartet ein Verfahren wegen Totschlags, tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten und Widerstands gegen einen Vollstreckungsbeamten. Oberstaatsanwalt Weidig zufolge ist M. nicht vorbestraft.
Allerdings laufe gegen ihn ein Verfahren wegen des Besitzes von 5 Gramm Amphetaminen. Zudem sei er verdächtig, in einer Tankstelle in Bexbach einen Diebstahl begangen zu haben. Bei einem Fluchtversuch soll er „einfache körperliche Gewalt“ eingesetzt haben. Eingestellt wurden unterdessen zwei Ermittlungsverfahren, die eine Nachbarin gegen ihn angestrengt hatte. Diese hatte ihn wegen Bedrohung angezeigt.
Facebook: Tatverdächtiger postete Selfies, Essen und antiamerikanische Pöbeleien
Der tatverdächtige Kai Uwe M. hat einen Facebook-Account mit 851 Kontakten betrieben. Obwohl er dort stolz eine Odalsrune präsentiert, die er sich auf den Oberarm tätowieren ließ, deutet zum gegebenen Zeitpunkt nichts auf eine politische oder generell staatsfeindliche Motivation hin. Der Account enthielt in den vergangenen Monaten keine politischen Statements.
Im Vordergrund standen zuletzt Selbstporträts und Aufnahmen selbst gekochten Essens und der Wohnung. Vor etwa einem Jahr hatte M. einige antiamerikanische und speziell gegen Tesla gerichtete Beiträge gepostet. Eine klare ideologische Einordnung lässt sich darüber hinaus jedoch nicht treffen.
Was die Rune anbelangt, weist der Verfassungsschutz darauf hin, dass diese lediglich in Verbindung mit der verbotenen Wiking-Jugend ein eindeutig rechtsextremistisches Symbol darstellt. Abseits davon könne sie auch lediglich adaptiert und deshalb in ihrem ursprünglichen Kontext unverfänglich und straffrei sein. Mit dem Tragen der Odalrune werde „aufgrund der geringen Unterscheidung zum Kopfwinkel der Bundeswehr nicht das Kennzeichen einer verbotenen Vereinigung öffentlich verwendet“.
Gerichtsvollzieher nicht der erste getötete Staatsdiener im Saarland 2025
Am Mittwoch wird der Tatverdächtige dem Haftrichter vorgeführt. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand spricht vieles dafür, dass dieser die Untersuchungshaft verhängen wird. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Das mutmaßliche Tötungsdelikt von Oberbexbach ist nicht das erste gegen einen Staatsdiener, das sich in diesem Jahr im Saarland ereignete. Erst am 21. August starb ein 34 Jahre alter Polizeibeamter im Dienst. Er wurde beim Versuch, einen mutmaßlichen Tankstellenräuber festzunehmen, erschossen.
Reinhard Werner schreibt für Epoch Times zu Wirtschaft, gesellschaftlichen Dynamiken und geopolitischen Fragen. Schwerpunkte liegen dabei auf internationalen Beziehungen, Migration und den ökonomischen Folgen politischer Entscheidungen.
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