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Urteil in Berlin

49-Jähriger wegen Farbattacke auf Kanzleramt zu Geldstrafe verurteilt

Das Urteil lautet auf Sachbeschädigung und kostet einen Klimaaktivisten nun 3.500 Euro: Er hatte im Juni 2022 die Außenfassade des Kanzleramtes beschmiert.

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Es gab schon mehrfach Schmierereien am Bundeskanzleramt. Hier wird der Schriftzug „Sei Ehrlich!“ nach der Protestaktion vom Gebäude entfernt.

Foto: Kay Nietfeld/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hat einen Klimaaktivisten wegen einer Farbattacke auf das Bundeskanzleramt zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann soll wegen Sachbeschädigung insgesamt 3.500 Euro zahlen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Urteil erging am Donnerstag.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 49-Jährige im Juni 2022 die Außenfassade des Bundeskanzleramts mit schwarzer Farbe beschmierte. Dieses Handeln des Angeklagten sei nicht durch einen rechtfertigenden Notstand gedeckt gewesen.

Es laufen weitere Strafverfahren gegen den Mann

Eigentlich sollte der Prozess gegen ihn am 30. Juli beginnen. Beim Prozessbeginn vor zwei Wochen erschien der 49-Jährige nicht persönlich. Laut seines Anwaltes könne er sich die Anreise aus München nicht leisten.
Zum zweiten Verhandlungstag war er anwesend und erklärte, er habe sich „an Maßnahmen des friedlichen zivilen Ungehorsams beteiligt“.
In Berlin laufen noch diverse Strafverfahren gegen den Mann, im „unteren zweistelligen Bereich“. Medienberichten zufolge handelte es sich bei dem Angeklagten um einen Demonstranten, der durch einen wochenlangen Hungerstreik als Protest gegen die aktuelle Klimapolitik bekannt wurde.
Er ist bereits wegen mehrerer Aktionen verurteilt und kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen zu wollen, da er die Geldstrafe nicht bezahlen kann. (afp/red)

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