Die Verdächtige gilt als schuldunfähig
Messerangriff an Hamburger Hauptbahnhof: Beschuldigte soll in Psychiatrie
Ein halbes Jahr nach einem Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof mit zahlreichen Verletzten hat die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren gegen die Verdächtige beantragt. Die Frau sei psychisch schwer krank und leide an „Realitätsverkennung“.

Bei dem Messerangriff vom 23. Mai 2025 wurden nach jüngsten Angaben der Staatsanwaltschaft 19 Menschen im Hamburger Hauptbahnhof verletzt. (Archivbild)
Foto: Georg Wendt/dpa
Ein knappes halbes Jahr nach einem Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof mit 15 teils lebensgefährlich Verletzten hat die Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Sicherungsverfahren gegen die mutmaßlich psychisch kranke Verdächtige beantragt. Die 39-Jährige leide „an einer mit Realitätsverkennung einhergehenden paranoiden Schizophrenie“, erklärte die Behörde am Freitag in der Hansestadt. Sie sei daher als schuldunfähig einzustufen.
Totschlag in 21 Fällen
Rechtlich wird der Beschuldigten unter anderem versuchter Totschlag in 21 Fällen vorgeworfen, mehrere Opfer konnten aber ausweichen. Über die Zulassung der Antragsschrift entscheidet nun das Landgericht Hamburg.
Die Frau soll am 23. Mai an einem Bahnsteig im Hamburger Hauptbahnhof ohne Vorwarnung mit einem Gemüsemesser wahllos auf wartende Reisende eingestochen haben, bevor sie von Zeugen gestoppt wurde. 15 Menschen wurden laut Staatsanwaltschaft teils erheblich verletzt. Nach früheren Behördenangaben schwebten vier davon zwischenzeitlich in Lebensgefahr.
Die zur Tatzeit ohne festen Wohnsitz lebende Frau wurde bereits kurz nach dem Vorfall als psychisch krank eingestuft und vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Der Staatsanwaltschaft zufolge bestätigte ein Expertenbegutachtung inzwischen eine mutmaßlich vollständig aufgehobene Einsichtsfähigkeit. Sie beantragte daher ein Sicherungsverfahren mit dem Ziel der dauerhaften Psychiatrieeinweisung.
Einbezogen werden soll dabei auch ein mutmaßlicher Scherenangriff der Beschuldigten auf ihren Vater etwa fünf Monate vor der Messerattacke am Hauptbahnhof. Das Verfahren wurde zunächst von der Staatsanwaltschaft im schleswig-holsteinischen Lübeck geführt, aber später nach Hamburg abgegeben. Der Vater erlitt laut Hamburger Staatsanwaltschaft mehrere Stichverletzungen. Er überlebte, weil die Mutter der Frau eingriff.(afp/red)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.







